Wie definiert das BMUKN die Ermöglichung von Vor-Ort-Kontrollen durch staatliche Kontrolleure, und wie wird dieses Erfordernis in Ländern umgesetzt, in denen staatlichen Kontrolleuren möglicherweise kein Zugang gewährt wird?

FAQ

Mit der Ausstellung des Nachhaltigkeitsnachweises beziehungsweise der Angabe darauf, dass eine Vor-Ort-Kontrolle möglich ist, versichern die Produzenten beziehungsweise die Zertifizierungsstellen, dass sogenannte Witness-Audits möglich sind. Wenn sich dies nachträglich als falsch erweist, ist die Angabe falsch und der Nachweis somit ungültig. Insofern haben Produzenten beziehungsweise Zertifizierungsstellen dafür Sorge zu tragen, dass Witness-Audits durch eine zuständige Behörde eines EU-Mitgliedsstaates gestattet sind.

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2403

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.