Wie definiert das BMUKN die Ermöglichung von Vor-Ort-Kontrollen durch staatliche Kontrolleure, und wie wird dieses Erfordernis in Ländern umgesetzt, in denen staatlichen Kontrolleuren möglicherweise kein Zugang gewährt wird?
FAQMit der Ausstellung des Nachhaltigkeitsnachweises beziehungsweise der Angabe darauf, dass eine Vor-Ort-Kontrolle möglich ist, versichern die Produzenten beziehungsweise die Zertifizierungsstellen, dass sogenannte Witness-Audits möglich sind. Wenn sich dies nachträglich als falsch erweist, ist die Angabe falsch und der Nachweis somit ungültig. Insofern haben Produzenten beziehungsweise Zertifizierungsstellen dafür Sorge zu tragen, dass Witness-Audits durch eine zuständige Behörde eines EU-Mitgliedsstaates gestattet sind.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Referentenentwurf für ein 2. Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Quote
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