Wie findet bei der Wiederherstellung von Waldökosystemen eine Verzahnung der Durchführung der W-VO mit naturschutz- und weiteren rechtlichen Regelungen statt?

FAQ

Die zur Verwirklichung eines spezifischen Ziels der W-VO erforderlichen Wiederherstellungsmaßnahmen werden in einer Vielzahl von Fällen auch zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie und des BNatSchG beitragen. Die strategische Planung von Wiederherstellungsmaßnahmen und die Förderung von Synergien bei der Erfüllung der Verpflichtungen der verschiedenen Regelungsregime tragen auch zur Verringerung von Vollzugskosten bei.

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2427

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