Wie funktioniert die neue Verordnung genau?

FAQ

Wie bereits bei der Sportanlagenlärmschutzverordnung soll es auch hier eine Ausnahmeregelung geben für "Veranstaltungen von herausragender Bedeutung". Demnach dürfen Behörden nach Abwägung eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte einschließlich einer Reduzierung oder Aufhebung der Ruhezeiten und eines Hinausschiebens des Beginns der Nachtzeit zulassen.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
"Public Viewing"-Verordnung

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2114

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