Wie funktioniert die sektorale Erfüllung bei den Quoten (Luft- und Schifffahrt)?

FAQ

Die Ausweitung der THG-Minderungsquote erfolgt nach dem Prinzip "eine Quote, zwei Bereiche". Im ersten Bereich wird die ursprüngliche Quote, die bisher nur bezogen auf den Otto- und Dieselkraftstoff zu erfüllen war, auf alle Kraftstoffe für den Land- und Flugverkehr ausgeweitet. Im zweiten Bereich ist die Quote auf Kraftstoffe im Schiffsverkehr zu erfüllen. Innerhalb eines Bereiches in ein Quotenhandel uneingeschränkt möglich.

Der Referentenentwurf regelt zudem, dass die Quotenverpflichtung für Anbieter von Straßen- und Flugverkehrskraftstoffen nicht durch den Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen im Seeverkehr erfüllt werden kann – hier wird der Quotenhandel zwischen Straßen-/Flugverkehr und Schiffsverkehr verhindert. Andersherum ist ein Quotenhandel möglich: die Erfüllung der Verpflichtung für Anbieter von Schiffsverkehrkraftstoffen ist durch im Straßen- oder Flugverkehr eingesetzte Erfüllungsoptionen erlaubt.

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2377

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