Wie und welche Daten werden zur Überwachung und Berichterstattung zu Waldökosystemen (Artikel 12 W-VO) erhoben?
FAQFür die Überwachung und Berichterstattung dazu, wie sich die Indikatoren für Waldökosysteme nach Artikel 12 W-VO entwickeln, kann in großem Umfang auf bereits etablierte Datenerhebungen zurückgegriffen werden. Die Erhebung erfolgt für die nationale Ebene, nicht betriebs- oder flächenscharf.
Die zu erhebenden Indikatoren und diesbezügliche Vorgaben sind in Artikel 12, Absatz 2 und 3 und in Anhang VI beschrieben. Sofern sie für den NWP ausgewählt werden, sollen
- die Angaben der Bundeswaldinventur und der Kohlenstoffinventur als Indikatoren genutzt werden: stehendes Totholz; liegendes Totholz; Anteil der Wälder mit uneinheitlicher Altersstruktur; Anteil der Wälder mit überwiegend heimischen Baumarten und die Vielfalt der Baumarten,
- die Angaben der Bodenzustandserhebung im Wald für den Indikator Vorrat an organischem Kohlenstoff genutzt werden und
- für den Indikator Waldvernetzung Informationen aus der Fernerkundung und hier speziell aus den Karten zur Landbedeckung (CORINE landcover) in einer Auflösung von 10*10 Meter Pixel genutzt werden.
Für den Indikator "Waldvogelindex" können die Daten verwendet werden, die für den Teilindikator Wälder des Indikators "Artenvielfalt und Landschaftsqualität" im Rahmen des bundesweiten Vogelmonitorings seit 2004 erhoben werden.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur: Grundsätzliches und Waldökosysteme – Aktuell
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