Wie werden Artikel 5 und 8 der ReFuelEU Aviation für "aircraft operators" [abgedeckt mit Verweis auf C/2024/5997?] bzw. Artikel 6 und 7 der ReFuelEU Aviation für "airports" umgesetzt? Wird hierzu noch eine Regelung kommen?

FAQ

Für die Umsetzung der ReFuelEU Aviation hinsichtlich Luftfahrzeugbetreiber und Flughäfen ist innerhalb der Bundesregierung das BMV zuständig. Im vorliegenden Referentenentwurf werden nur Regelungen für Kraftstoffe beziehungsweise Kraftstoffanbieter getroffen, für die das BMUKN zuständig ist.

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2392

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