Wie werden Bürgerinnen und Bürger bei der Erstellung des Nationalen Wiederherstellungsplan (NWP) beteiligt?
FAQDie Beteiligung der Öffentlichkeit und damit aller Grundrechtsträgerinnen und -träger hat schon im Vorfeld vor Erstellung des Entwurfs des NWP begonnen (Online-Beteiligung vom 1. September bis 3. Oktober 2025). Die Rückmeldungen aus der Beteiligung werden umfassend ausgewertet und bei der Erstellung des Entwurfs des Nationalen Wiederherstellungsplans berücksichtigt. Für diesen Entwurf wird es eine weitere Beteiligungsrunde im Frühjahr 2026 geben.
Zu den Beteiligungsinstrumenten und -formaten, wie sie derzeit von der Bundesregierung eingesetzt werden, zählen eine breit angelegte Online-Beteiligung, sowie unterschiedliche Dialogformate (Fach, Informations- und Beteiligungsveranstaltungen), bei denen insbesondere bestimmte Interessensgruppen – etwa Vertreterinnen und Vertreter aus Landwirtschaft, Naturschutz oder Forstwirtschaft – einbezogen werden.
Die Beteiligung von Öffentlichkeit und Stakeholdern im Zuge der Erstellung des Nationalen Wiederherstellungsplans dient in erster Linie dazu, möglichst praxisnahe und wirkungsvolle Maßnahmen zu formulieren, die von den Betroffenen und der Gesellschaft mitgetragen werden.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur: Grundsätzliches und Waldökosysteme – Aktuell
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