Wie werden die Maßnahmen aus dem neuen Hochwasserschutzgesetz finanziert? Wer kommt für die Mehrkosten bei besser ausgelegten Stauanlagen, für Rückhaltebecken und hochwassersichere Materialien auf?

FAQ

Die Finanzierung von Hochwasserschutz (und Küstenschutz) erfolgt wie bisher auch überwiegend durch Bund und Länder. Auf Bundesebene ist die Förderung über die sogenannte Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung von Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) angelegt.

Für die Stauanlagen und Rückhaltebecken sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Hier erfolgt keine gesonderte, über vorhandene Regelungen hinausgehende Förderung durch den Bund. Bereits bestehende Instrumente wie die GAK können weiter genutzt werden.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Hochwasserschutzgesetz

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2226

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.