Wie wird sichergestellt, dass trotz des anspruchsvollen Zeitplans für die Erstellung des Nationalen Wiederherstellungsplans in den Plan durchdachte und abgestimmte Maßnahmen aufgenommen werden?
FAQDer anspruchsvolle Zeitplan erfordert eine enge und effiziente Zusammenarbeit sämtlicher Akteure, um abgestimmte sinnvolle Maßnahmen im Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplanes zu fixieren. Mit der Bund-Länder-Koordinierungsgruppe (BLKG) zur Wiederherstellungsverordnung hat das Bundesumweltministerium frühzeitig ein ressort- und ebenenübergreifendes Gremium eingerichtet, das die Durchführung der Verordnung transparent koordiniert sowie Vereinbarungen und Empfehlungen für die Erstellung des Nationalen Wiederherstellungsplans erarbeitet. In der BLKG sind beispielsweise das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Klimaschutz und Klimaanpassung in Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei und Aquakultur (BLAG ALFA) und die Forstchefkonferenz-AG vertreten. Auch die erfolgten und geplanten Dialogveranstaltungen mit der Fachöffentlichkeit sowie die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung zielen auf sinnvolle und durchdachte Maßnahmen im Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur: Grundsätzliches und Waldökosysteme – Aktuell
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