Wieviel Wald-LRT-Flächen sind gegenwärtig insgesamt nicht in gutem Zustand?
FAQAuf Grundlage des FFH-Berichts 2025 befinden sich Wald-LRT-Flächen im Umfang von circa 160.000 bis 220.000 Hektar in nicht gutem Zustand (mit der Ermittlung des bislang unbekannten Zustandes von Wald-LRT-Flächen – vergleiche Artikel 4 Absatz 9 zur Ermittlung des Zustands von Flächen für die Anhang I W-VO aufgeführten LRT – kann sich dieser Wert künftig ändern).
Aus dem genannten Umfang von Wald-LRT-Flächen in nicht gutem Zustand kann aber nicht abgeleitet werden, bis wann in welchem Umfang für welche konkreten Wald-LRT-Flächen in nicht gutem Zustand Wiederherstellungsmaßnahmen zur Verbesserung des Zustandes zu ergreifen sein werden.
Gemäß Artikel 4 Absatz 1 W-VO ergreifen die Mitgliedstaaten Wiederherstellungsmaßnahmen, die erforderlich sind, um Flächen in nicht gutem Zustand der in Anhang I der W-VO aufgeführten LRT in einen guten Zustand zu versetzen. Solche Wiederherstellungsmaßnahmen sind bis 2030 auf mindestens 30 Prozent der gesamten Fläche in nicht gutem Zustand aller in Anhang I der W-VO aufgeführten LRT, bis 2040 auf mindestens 60 Prozent und bis 2050 auf mindestens 90 Prozent der Flächen in nicht gutem Zustand jeder in Anhang I der W-VO aufgeführten LRT-Gruppe zu ergreifen.
Demzufolge kann für die Verbesserung des Zustands von LRT-Flächen in nicht gutem Zustand bis 2030 eine Priorisierung erfolgen, für welche der in Anhang I der W-VO aufgeführten LRT Wiederherstellungsmaßnahmen ergriffen werden. Nach 2030 können Priorisierungen von LRT für Wiederherstellungsmaßnahmen innerhalb der jeweiligen LRT-Gruppen erfolgen. Da bis 2050 für jede LRT-Gruppe auf mindestens 90 Prozent der Fläche in nicht gutem Zustand Wiederherstellungsmaßnahmen zu ergreifen sind, ist es zulässig, wenn LRT-Flächen in einem bestimmten Umfang in nicht gutem Zustand verbleiben.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur: Grundsätzliches und Waldökosysteme – Aktuell
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