Wird nur Strom aus erneuerbaren Energien angerechnet? Wird sonst nicht auch klimaschädlicher Kohlestrom gefördert?

FAQ

Die THG-Quote verpflichtet zur Minderung des CO2-Ausstoßes. Je klimafreundlicher der eingesetzte Energieträger ist, desto attraktiver ist er auf dem Quotenmarkt.

Dabei wird für jeden Energieträger die gesamte Kette betrachtet. Auch Biokraftstoffe sind nicht zu 100 Prozent klimaneutral: Bei Produktion und Transport entstehen Treibhausgasemissionen, die auch in die Bilanz einfließen. Beim Strom ist das ähnlich: Es werden die Emissionen des deutschen Strommix herangezogen. Obwohl in Deutschland noch viel Kohle zum Einsatz kommt, werden durch den inzwischen hohen Anteil erneuerbarer Energiequellen Minderungen von über 50 Prozent gegenüber einem Verbrenner mit fossilem Benzin oder Diesel erzielt. Mit dem weiteren Ausbau etwa von Wind- und Solaranlagen wird die Einsparung in Zukunft weiter steigen.

Mit dem Masterplan Ladeinfrastruktur II hat die Bundesregierung unter anderem beschlossen, dass zukünftig der Einsatz von echtem Ökostrom an öffentlichen Ladesäulen besonders begünstigt wird. Wenn ein Ladesäulenbetreiber seinen Strom über eine direkt angeschlossene Solar- oder Windkraftanlage bezieht (beispielsweise an großen Parkplätzen oder Autobahnraststätten), sind die Emissionseinsparungen größer, was die Bescheinigungen finanziell attraktiver macht. Dadurch wird ein Anreiz geschaffen, zusätzliche Ökostromerzeugung direkt an der Ladesäule aufzubauen, was die E-Mobilität insgesamt noch klimafreundlicher macht.

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1996

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