Wo können die Ausnahmen beantragt werden?

FAQ

Die Länder regeln die Zuständigkeiten. Die örtlichen Umwelt- oder Ordnungsämter sollten die zuständigen Stellen benennen können.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
"Public-Viewing-Verordnung"

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2117

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten oder folgen Sie uns in den Sozialen Medien.