Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/2508 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken in Bezug auf die Textilindustrie

Entwürfe laufende Vorhaben

Downloads / Links

Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2508 hat die Europäische Kommission neue verbindliche Umweltstandards für die Textilindustrie festgelegt. Basierend auf der Industrieemissionsrichtlinie (2010/75/EU) definieren die sogenannten BVT-Schlussfolgerungen europaweit einheitliche Anforderungen an Emissionsgrenzwerte – etwa für Gesamtkohlenstoff, Formaldehyd und Ammoniak – sowie an die Überwachung der Anlagen. Ziel ist ein harmonisiertes Umweltschutzniveau in allen Mitgliedstaaten und die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen. Während viele der Vorgaben in Deutschland bereits durch bestehende Regelwerke wie die TA Luft und TA Lärm umgesetzt sind, erfordert der Beschluss in Teilen weitergehende Maßnahmen. Für Bestandsanlagen gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2026, Neuanlagen müssen die neuen Standards sofort einhalten. Eine nationale Anpassung der bestehenden technischen Anleitungen ist daher notwendig.

Aktualisierungsdatum: 08.08.2025
https://www.bundesumweltministerium.de/GE1079

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.