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Durch das Strahlenschutzrecht ist in den letzten Jahrzehnten aufgrund des fortschreitenden wissenschaftlichen Erkenntnisstands ein hohes Schutzniveau vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung erreicht worden.
Gleichzeitig ist der Vollzug strahlenschutzrechtlicher Anforderungen für betroffene Unternehmen und für die sie beaufsichtigenden Behörden über die Jahre immer aufwändiger geworden. Daher soll unter Bewahrung des hohen Strahlenschutzniveaus Bürokratie abgebaut, die Digitalisierung vorangetrieben und das Strahlenschutzrecht dadurch weiter modernisiert werden. Damit wird das im Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen der Bundesregierung für Bürokratierückbau (Kabinettbeschluss vom 5. November 2025) enthaltene Ziel, im Strahlenschutz für Bürokratieentlastung zu sorgen, umgesetzt. Zudem werden Maßnahmen aus der Föderalen Modernisierungsagenda von Bund und Ländern vom 4. Dezember 2025 im Bereich des Strahlenschutzrechts verwirklicht.
Der Aktionsplan der Bundesregierung "Deutschland auf dem Weg zum Fusionskraftwerk" sieht vor, dass das Strahlenschutzgesetz eine explizite Regelung zur Kernfusion aufnimmt, um für Forschung, Entwicklung und unternehmerisches Engagement die notwendige Rechtssicherheit und -klarheit für den anwendbaren regulatorischen Rahmen zu schaffen. Hierdurch werden zugleich Aspekte der Innovationsfreiheit adressiert.
Der Gesetzentwurf enthält zahlreiche Maßnahmen, um das Ziel des Bürokratierückbaus unter Beibehaltung des hohen Strahlenschutzniveaus zu erreichen. Dazu zählen die Reduktion von einzureichenden Unterlagen in Anzeige- und Genehmigungsverfahren, unter anderem durch die Verfolgung des "Once-only-Prinzips", die Reduktion von Aufbewahrungsfristen und die Streichung von zwingenden gesetzlichen Befristungen von Genehmigungen. Auch durch die Digitalisierung können die Prozesseffizienz gesteigert und Verwaltungsverfahren beschleunigt werden. Daher werden der Strahlenpass digitalisiert und Schriftformerfordernisse gestrichen. Des Weiteren wird das Strahlenschutzrecht dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand angepasst, indem beispielsweise die Regelungen zum Schutz vor Radon überarbeitet werden.
Hinsichtlich der Kernfusion stellt der Gesetzentwurf klar, dass es sich bei Fusionsanlagen um Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung handelt.