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Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer Vorschriften im Kabinett verabschiedet. Mit dem Gesetzentwurf wird auf Entwicklungen und Vorgaben des Völker- und Europarechts reagiert. Für Umweltverbände werden insbesondere der Zugang zu den Gerichten und die Kriterien für deren Anerkennung an die Vorgaben höherrangigen Rechts angepasst. Vor allem der Europäische Gerichtshof und die Vertragsstaatenkonferenz der Aarhus-Konvention hatten die deutschen Regelungen zum Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten als unzureichend gerügt.
Daneben werden Aufträge des Koalitionsvertrages, Aufträge des Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung aus der 20. Legislaturperiode und Entschließungen des Deutschen Bundestages aufgegriffen.
Diese und weitere Anpassungen des Gesetzestextes sollen die Anwendung des Gesetzes erleichtern, zu einer Vereinfachung und Beschleunigung des Gerichtsverfahrens und somit zur Entlastung der Gerichte beitragen. Wirksamer Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten versetzt die Öffentlichkeit in die Lage, ihre Rechte auf Zugang zu Umweltinformationen und auf Beteiligung an umweltrelevanten Entscheidungsprozessen notfalls auch gerichtlich durchsetzen zu können.
Der Entwurf wurde nach erfolgter Ressortabstimmung sowie Länder- und Verbändeanhörung [am 21. Januar 2026] von der Bundesregierung im Kabinett beschlossen. Im nächsten Schritt werden sich der Bundesrat und der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen.