Rahmenrichtlinie über die erforderliche Fachkunde und die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz nach § 74 Strahlenschutzgesetz und § 47 Strahlenschutzverordnung (Rahmen-RL FK)

Sonstige Vorschriften | Rahmen-RL FK

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Die Rahmenrichtlinie über die erforderliche Fachkunde und die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz (Rahmen-RL FK) konkretisiert die übergeordneten Anforderungen an den Erwerb und die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde sowie der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz nach § 74 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und §§ 47 bis 49 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).

Die Rahmen-RL FK beschreibt die allgemeinen Grundsätze für den Erwerb der erforderlichen Fachkunde und der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz. Dazu gehören die Anforderungen an eine geeignete Ausbildung, die praktische Erfahrung (Sachkunde) sowie die Teilnahme an anerkannten Strahlenschutzkursen. Die Richtlinie bildet damit die Grundlage für die zugehörigen Fachkunde-Richtlinien, in denen die besonderen Anforderungen für die Anwendung am Menschen (FK-RL Medizin) sowie für technische Anwendungen (FK-RL Technik) konkretisiert werden. Für die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde und der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz werden ebenfalls einheitliche Anforderungen festgelegt. Die Aktualisierung muss grundsätzlich mindestens alle fünf Jahre erfolgen und dient dazu, neue Erkenntnisse aus Wissenschaft, Technik und Gesetzgebung sowie aktuelle Entwicklungen im Strahlenschutz zu berücksichtigen. Neben anerkannten Aktualisierungskursen können unter bestimmten Voraussetzungen auch andere geeignete Fortbildungsmaßnahmen anerkannt werden.

Die Rahmen-RL FK schafft zudem einheitliche Anforderungen an die Durchführung und Anerkennung von Strahlenschutzkursen. Dabei werden Vorgaben zur Kursgestaltung, zu Präsenz- und Online-Lernformaten, zu Praktika sowie zur Durchführung von Abschlussprüfungen festgelegt.

Darüber hinaus regelt die Rahmen-RL FK die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen sowie den Umgang mit dem Widerruf oder der Fortgeltung unter Auflagen.

Mit Rundschreiben vom 26. Juni 2026 wurden die Rahmen-RL FK und die FK-RL Technik bekannt gegeben. Diese sind spätestens ab dem 1. Januar 2027 von den zuständigen Landesbehörden beim Vollzug des Strahlenschutzrechtes zugrunde zu legen.

Aktualisierungsdatum: 21.07.2026
https://www.bundesumweltministerium.de/GE1117

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