Referentenentwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau, zur Digitalisierung und zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts

Entwürfe laufende Vorhaben | StrlSchG

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Das Bundesumweltministerium schätzt, dass das Gesetz die Wirtschaft um rund 20 Millionen Euro entlasten könnte.

Zu den wichtigsten Inhalten des Gesetzentwurfs zählen die Folgenden:

  • Digitalisierung des Strahlenpasses,
  • Reduzierung des Personenkreises der Strahlenpassinhaber,
  • Digitalisierung der strahlenschutzrechtlichen Verwaltungsverfahren,
  • Klarstellung, dass Fusionsanlagen dem Strahlenschutzrecht unterfallen,
  • Modernisierung der Regelungen zum Schutz vor Radon am Arbeitsplatz,
  • Neuordnung der Anzeigeverfahren von Röntgeneinrichtungen,
  • Modernisierung der Teleradiologie,
  • viele weitere Maßnahmen zum Bürokratierückbau: 
    • Reduzierung von Aufbewahrungsfristen
    • Reduzierung von gesetzlich zwingenden Befristungen von Genehmigungen, 
    • Reduzierung von vorzulegenden Unterlagen in Genehmigungs- und Anzeigeverfahren, 
    • Einführung einer Genehmigungsfiktion bei Genehmigungen nach § 25 StrlSchG.

Das bewährte hohe Niveau des Strahlenschutzes wird dabei beibehalten.

Bis zum 16. Juni 2026 bestand die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Aktualisierungsdatum: 24.06.2026
https://www.bundesumweltministerium.de/GE1106

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