Referentenentwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau, zur Digitalisierung und zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts

Entwürfe laufende Vorhaben | StrlSchG

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Das BMUKN hat die Länder- und Verbändebeteiligung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau, zur Digitalisierung und zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts eingeleitet.

Das BMUKN schätzt, dass das Gesetz die Wirtschaft um rund 20 Millionen Euro entlasten könnte.

Zu den wichtigsten Inhalten des Gesetzentwurfs zählen die Folgenden:

  • Digitalisierung des Strahlenpasses,
  • Reduzierung des Personenkreises der Strahlenpassinhaber,
  • Digitalisierung der strahlenschutzrechtlichen Verwaltungsverfahren,
  • Klarstellung, dass Fusionsanlagen dem Strahlenschutzrecht unterfallen,
  • Modernisierung der Regelungen zum Schutz vor Radon am Arbeitsplatz,
  • Neuordnung der Anzeigeverfahren von Röntgeneinrichtungen,
  • Modernisierung der Teleradiologie,
  • viele weitere Maßnahmen zum Bürokratierückbau: 
    • Reduzierung von Aufbewahrungsfristen
    • Reduzierung von gesetzlich zwingenden Befristungen von Genehmigungen, 
    • Reduzierung von vorzulegenden Unterlagen in Genehmigungs- und Anzeigeverfahren, 
    • Einführung einer Genehmigungsfiktion bei Genehmigungen nach § 25 StrlSchG.

Das bewährte hohe Niveau des Strahlenschutzes wird dabei beibehalten.

Bis zum 16. Juni 2026, 23 Uhr, besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme über folgenden Link:

Diese strukturierte Abfrage ermöglicht uns die zielgerichtete Auswertung der abgegebenen Stellungnahmen. Bitte beachten Sie, dass der Referentenentwurf innerhalb der Bundesregierung noch nicht abschließend abgestimmt worden ist.

Bitte beachten Sie des Weiteren, dass die von Ihnen eingereichten Stellungnahmen grundsätzlich auf unserer Internetseite publiziert werden. Angaben, insbesondere personenbezogene Daten, mit deren Veröffentlichung Sie nicht einverstanden sind, bitten wir, aus dem Dokument zu entfernen.

Falls Sie der Publikation im Internet insgesamt widersprechen, wird auf der Ministeriumsseite lediglich vermerkt, dass eine Stellungnahme eingereicht wurde.

Sollten Sie neben der Teilnahme an der oben verlinkten Abfrage eine Stellungnahme per E-Mail einreichen wollen, bitten wir, uns diese an das Postfach sii1-i[at]bmukn.bund.de zu senden. Bitte senden Sie uns in diesem Fall elektronisch lesbare Dokumente möglichst als barrierefreie PDF-Dokumente oder als Word-Datei, damit ein barrierefreier Zugang zu den Dokumenten ermöglicht werden kann. Mit der Einsendung räumen Sie dem BMUKN die Nutzungsrechte für eventuell enthaltene Grafiken, Bilder, Karten und ähnliches Material für die zeitlich unbefristete Veröffentlichung auf der Website des BMUKN ein.

Aktualisierungsdatum: 20.05.2026
https://www.bundesumweltministerium.de/GE1106

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