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Das Bundesumweltministerium schätzt, dass das Gesetz die Wirtschaft um rund 20 Millionen Euro entlasten könnte.
Zu den wichtigsten Inhalten des Gesetzentwurfs zählen die Folgenden:
- Digitalisierung des Strahlenpasses,
- Reduzierung des Personenkreises der Strahlenpassinhaber,
- Digitalisierung der strahlenschutzrechtlichen Verwaltungsverfahren,
- Klarstellung, dass Fusionsanlagen dem Strahlenschutzrecht unterfallen,
- Modernisierung der Regelungen zum Schutz vor Radon am Arbeitsplatz,
- Neuordnung der Anzeigeverfahren von Röntgeneinrichtungen,
- Modernisierung der Teleradiologie,
- viele weitere Maßnahmen zum Bürokratierückbau:
- Reduzierung von Aufbewahrungsfristen,
- Reduzierung von gesetzlich zwingenden Befristungen von Genehmigungen,
- Reduzierung von vorzulegenden Unterlagen in Genehmigungs- und Anzeigeverfahren,
- Einführung einer Genehmigungsfiktion bei Genehmigungen nach § 25 StrlSchG.
Das bewährte hohe Niveau des Strahlenschutzes wird dabei beibehalten.
Bis zum 16. Juni 2026 bestand die Möglichkeit zur Stellungnahme.