Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ablösung des Abfallverbringungsgesetzes und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften

Abfallverbringungsgesetz

Entwürfe laufende Vorhaben | AbfVerbrG

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Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat die Länder- und Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Ablösung des Abfallverbringungsgesetzes und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften" eingeleitet. Hauptelement des vorgelegten Entwurfes ist die Neufassung des Abfallverbringungsgesetzes (AbfVerbrG) als Durchführungsgesetz zur Verordnung (EU) 2024/1157, um das nationale Recht sowohl inhaltlich als auch sprachlich an das Unionsrecht anzupassen.

Die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen ist unionsrechtlich in der Verordnung (EU) 2024/1157 (VVA) geregelt. Die Neufassung der EU-Verordnung erfolgte vor dem Hintergrund verschiedener Änderungen internationaler Vorgaben in diesem Bereich (unter anderem Basler Übereinkommen – Beschlüsse der Vertragsstaatenkonferenz zu Kunststoffen etc.), die Deutschland maßgeblich vorangetrieben hatte. Die wesentlichen Regelungen der neuen VVA finden seit dem 21. Mai 2026 Anwendung.

Für die Durchführung der unmittelbar geltenden VVA sind ergänzende Regelungen im nationalen Recht (zum Beispiel ergänzende Regelungen zur Digitalisierung der Abfallverbringungsverfahren, zur Konkretisierung der Pflichten der Beteiligten an Verbringungen, zur nationalen amtlichen Stelle für die Akkreditierung von Auditoren für Anlagen) erforderlich. Mit der Änderung der diesem Rechtsbereich zugrundeliegenden VVA ist daher eine Anpassung des nationalen Rechts notwendig geworden, die mit dem vorliegenden Referentenentwurf umgesetzt werden soll. Bitte beachten Sie, dass der Referentenentwurf innerhalb der Bundesregierung noch nicht abschließend abgestimmt ist.

Die Durchführung der Länder- und Verbändeanhörung erfolgt vom 9. Juni bis 7. Juli 2026. Sollten Sie zum Referentenentwurf eine Stellungnahme per E-Mail einreichen wollen, bitten wir darum, diese bis spätestens 7. Juli 2026 an das Funktionspostfach AbfVerbrG[at]bmukn.bund.de zu senden.

Aktualisierungsdatum: 09.06.2026

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