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Gemäß Koalitionsvertrag legt das BMUKN beim Meeresschutz ein besonderes Augenmerk auf den Erhalt der Biodiversität und den Kampf gegen die Verschmutzung. Den Meeresschutzgebieten in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) kommt dabei eine besondere Rolle zu. Sie sind Rückzugsorte und Lebensräume für bedrohte sowie geschützte Arten und tragen auch außerhalb ihrer Grenzen zur Regeneration und dem langfristigen Erhalt der Meeresökosysteme in Nord- und Ostsee bei. Der vorgelegte Entwurf für ein Gesetz zur Einschränkung der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in den geschützten Meeresgebieten im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels, setzt dort an. Der Gesetzentwurf schafft die rechtlichen Voraussetzungen zur Stärkung der geschützten Meeresgebiete in der AWZ, indem er schädliche Nutzungen infolge der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen reduziert. Er sieht Änderungen im Paragraf 57 Absatz drei Nummer fünf des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie in den Verordnungen der sechs Naturschutzgebiete in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in Nord- und Ostsee vor.