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Diskussionsentwurf zur Verwaltugsvorschrift
Gesetze/ Verordnungen
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Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2427 hat die Europäische Kommission neue verbindliche Umweltstandards für Abgasmanagement- und -behandlungssysteme in der Chemiebranche festgelegt. Basierend auf der Industrieemissionsrichtlinie (2010/75/EU) definieren die sogenannten BVT-Schlussfolgerungen europaweit einheitliche Anforderungen an Anlagen der chemischen Industrie. Ziel ist ein harmonisiertes Umweltschutzniveau in allen Mitgliedstaaten und die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen. Um den Beschluss umzusetzen, ist eine Anpassung der Technischen Anleitung der Luft erforderlich, außerdem eine Änderung der 13. BImSchV (Großfeuerungsanlagenverordnung) und der 31. BImschV (Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel in bestimmten Anlagen). Der vorliegende Entwurf für die Verwaltungsvorschrift baut auf einer geplanten Änderung der 4. BImSchV und der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft auf.
Die Länder- und Verbändeanhörung erfolgt parallel zur Ressortabstimmung. Dieser Entwurf einer Verwaltungsvorschrift ist daher innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt. Stellungnahmen zum Entwurf können – möglichst unter Nutzung der beigefügten Formblätter - bis zum 06.10.2025 an CI2[at]bmukn.bund.de übermittelt werden. Bitte stellen Sie die Barrierefreiheit der eingereichten Dokumente sicher, da diese im Nachgang auf der Internetseite des BMUKN veröffentlicht werden