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Diskussionsentwurf zur Verwaltungsvorschrift
Gesetze/ Verordnungen
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Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2427 hat die Europäische Kommission neue verbindliche Umweltstandards für Abgasmanagement- und -behandlungssysteme in der Chemiebranche festgelegt. Basierend auf der Industrieemissionsrichtlinie (2010/75/EU) definieren die sogenannten BVT-Schlussfolgerungen europaweit einheitliche Anforderungen an Anlagen der chemischen Industrie. Ziel ist ein harmonisiertes Umweltschutzniveau in allen Mitgliedstaaten und die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen. Um den Beschluss umzusetzen, ist eine Anpassung der Technischen Anleitung der Luft erforderlich, außerdem eine Änderung der 13. BImSchV (Großfeuerungsanlagenverordnung) und der 31. BImschV (Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel in bestimmten Anlagen). Der vorliegende Entwurf für die Verwaltungsvorschrift baut auf einer geplanten Änderung der 4. BImSchV und der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft auf.
Die Länder- und Verbändeanhörung erfolgte parallel zur Ressortabstimmung. Die Entwürfe der Verwaltungsvorschrift und der Verordnung sind innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt.