Richtlinie für die technische Prüfung von Röntgeneinrichtungen und genehmigungsbedürftigen Störstrahlern durch Sachverständige nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

Sachverständigen-Prüfrichtlinie (SV-RL)

Sonstige Vorschriften | SV-RL Röntgen

Downloads / Links

Röntgeneinrichtungen müssen vor ihrer Inbetriebnahme und anschließend alle fünf Jahre von einer behördlich bestimmten sachverständigen Person auf ihre sicherheitstechnische Funktion, Sicherheit und den Strahlenschutz geprüft werden. Bei genehmigungsbedürftigen Störstrahlern kann die Behörde solche Prüfungen anordnen. 

Die SV-RL Röntgen legt den genauen Prüfumfang sowie die Prüftiefe fest und enthält konkrete Prüfvorschriften. Darüber hinaus bietet sie Erläuterungen zur Anwendung der Richtlinie sowie speziell zugeschnittene Prüfberichtsmuster für häufig vorkommende Gerätetypen. Auch die bei den Prüfungen heranzuziehenden technischen Normen und die Muster für die auszustellenden Bescheinigungen sind in der Richtlinie hinterlegt. 

Ziel der Richtlinie ist es, den bundesweit einheitlichen Vollzug des Strahlenschutzrechts sicherzustellen. Sie definiert die technischen Anforderungen, die zum Schutz von Patientinnen und Patienten sowie des eingesetzten Personals erforderlich sind. Die Richtlinie richtet sich daher in erster Linie an die zuständigen Landesbehörden, die diese Verwaltungsaufgaben im Auftrag des Bundes ausführen.

Nachdem die Richtlinie im Jahr 2024 aufgrund von Anpassungen der Strahlenschutzverordnung aktualisiert wurde, erfolgte im Mai lediglich eine punktuelle Korrektur: Eine fehlerhafte Tabelle wurde ausgetauscht und vereinzelte redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Diese Aktualisierungen wurden den Bundesländern per Rundschreiben mitgeteilt und im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl, Ausgabe Nr. 28-29/2025, S. 578) veröffentlicht. 

Das BMUKN stellt Ihnen hier die konsolidierte Fassung vom 27. Mai 2025 zum Download bereit. Die SV-RL Röntgen befindet sich derzeit in Überarbeitung und wird an die Rahmen-RL SV angepasst.

Aktualisierungsdatum: 06.07.2026
https://www.bundesumweltministerium.de/GE905

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten oder folgen Sie uns in den Sozialen Medien.