Richtlinie über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für das ärztliche und zahnärztliche Personal bei der Anwendung am Menschen (FK-RL Medizin)

Sonstige Vorschriften | FK-RL Medizin

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Eine Voraussetzung für die Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen ist die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz des ärztlichen und zahnärztlichen Personals (§ 83 Absatz 3 Satz 1 StrlSchG).

Die Richtlinie über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für das ärztliche und zahnärztliche Personal bei der Anwendung am Menschen (FK-RL Medizin) konkretisiert die Anforderungen an den Erwerb und die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz. Sie trifft zudem Festlegungen zu der für das jeweilige Anwendungsgebiet (Strahlentherapie, Nuklearmedizin, Röntgendiagnostik, zahnmedizinische Röntgendiagnostik) geeigneten Ausbildung, dem Umfang der praktischen Erfahrung und dem Umfang des durch anerkannte Kurse zu vermittelnden Wissens.

Die FK-RL Medizin ergänzt die grundsätzlichen Festlegungen der Rahmenrichtlinie über die erforderliche Fachkunde und die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz nach § 74 Strahlenschutzgesetz (Rahmen-RL FK).

Mit Rundschreiben vom 30. Juni 2026 wurde die FK-RL Medizin bekannt gegeben. Sie ist spätestens ab dem 1. Januar 2027 von den zuständigen Landesbehörden beim Vollzug des Strahlenschutzrechtes zugrunde zu legen.

Die neugefassten Anforderungen an den Erwerb und die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für das ärztliche und zahnärztliche Personal bei der Anwendung am Menschen ersetzen die diesbezüglichen Festlegungen der Richtlinie "Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin" (siehe Rundschreiben vom 22.12.2005 (GMBl. 2006, Nr. 22, S. 414), geändert durch Rundschreiben vom 27.06.2012 (GMBl. 2012, Nr. 40, S. 724) sowie durch Rundschreiben vom 28.11.2012 (GMBl. 2012, Nr. 61, S. 1204)) und der Richtlinie "Strahlenschutz in der Medizin" (siehe Rundschreiben vom 26.05.2011 (GMBl 2011, Nr. 44-47, S. 867), zuletzt geändert durch Rundschreiben vom 11.07.2014 (GMBl 2014, Nr. 49, S. 1020)).

Die Rundschreiben

  • vom 25.01.2013 (RS II 4 – 11603/01) zur Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder der Zahnmedizin (hier: paralleler Erwerb),
  • vom 08.12.2014 (RS II 4 – 11603/01) zur Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder der Zahnmedizin (hier: Verkürzung der Sachkundezeiten),
  • vom 18.06.2015 (RS II 4 – 15174) zur Fachkunde im Strahlenschutz für Ärzte und Medizinphysik-Experten – Partikeltherapie,
  • vom 20.12.2022 (S II 4 – 1530/002-2022.0001) zur Durchführung des Praktikumsteils von Kursen zur Erlangung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für Ärzte und
  • vom 05.12.2024 (S II 4 – 1512/004-2024.0002) zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz als Voraussetzung für den Erwerb der praktischen Erfahrung (Sachkunde) im Rahmen des Fachkundeerwerbs

werden infolge der vorliegenden Neufassung durch dieses Rundschreiben aufgehoben.

Die Vorgaben im Rundschreiben vom 08.12.2022 (GMBl 2022, S. 1010) zum Vorgehen bei der Anerkennung von Kursen für die erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz gemäß StrlSchG und StrlSchV werden für die Belange des Erwerbs und der Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz des ärztlichen und zahnärztlichen Personals bei der Anwendung am Menschen aufgehoben.

Die in den Richtlinien "Strahlenschutz in der Medizin" sowie "Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin" enthaltenen Anforderungen an den Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz haben bis zur Integration dieser in die FK-RL Medizin weiterhin Bestand. Ebenso gelten bis zur Integration der Anforderungen an den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten sowie für die ärztliche Überwachung in die FK-RL Medizin die beiden Rundschreiben zu den jeweiligen Richtlinienmodulen fort (Rundschreiben vom 04.02.2021 (GMBl. 2021, S. 428 sowie Rundschreiben vom 11.09.2023 (GMBl. 2023, S. 1005). Die Vorgaben im Rundschreiben vom 08.12.2022 (GMBl 2022, S. 1010) zum Vorgehen bei der Anerkennung von Kursen für die erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz gemäß StrlSchG und StrlSchV sind diesbezüglich weiterhin anzuwenden.

Aktualisierungsdatum: 21.07.2026
https://www.bundesumweltministerium.de/GE1118

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