Klimaschutzprojekte können schneller starten

11.02.2026
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Deutlich schneller bearbeitete Förderanträge und neue Beratungsleistungen: Das gilt ab sofort für Kommunen, die Klimaschutzmaßnahmen mithilfe der Kommunalrichtlinie umsetzen wollen.

Kommunalrichtlinie mit verbessertem Angebot

Deutlich schneller bearbeitete Förderanträge und neue Beratungsleistungen: Das gilt ab sofort für Kommunen, die Klimaschutzmaßnahmen mithilfe der Kommunalrichtlinie umsetzen wollen. Die Förderung des Bundesumweltministeriums sorgt für mehr Lebensqualität und finanzielle Entlastungen.

Kommunen und kommunale Akteure – etwa Vereine, kommunale Bildungsträger oder Religionsgemeinschaften – sollen Klimaschutzprojekte besser planen und schneller umsetzen können. Darum richtet die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) ihr Angebot noch stärker an den Bedürfnissen ihrer Zielgruppen aus. 

Die Neuerungen der Kommunalrichtlinie im Detail:

  • Kürzere Bearbeitungsdauer: Neue Förderanträge bewilligt die Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH nun innerhalb von fünf Monaten, wenn sie die formalen Kriterien erfüllen. Nur in Einzelfällen kann es länger dauern, zum Beispiel, wenn Kommunen noch andere Fördermittel, sogenannte Drittmittel, beantragen oder bei beihilferechtlichen Fragen.
  • Feste Beraterinnen und Berater: Eine vertiefte individuelle Beratung während des Antragsprozesses schafft für Antragsteller zudem mehr Sicherheit. Antragsteller bekommen auf Wunsch feste Ansprechpersonen bei der ZUG, die bei allen Fragen verlässlich weiterhelfen – während des gesamten Antragsprozesses und darüber hinaus. Zudem gehen die Beraterinnen und Berater den Förderantrag gemeinsam mit den Antragstellern auf Wunsch Schritt für Schritt durch, bevor diese ihn einreichen. So kann der Antrag schnell bearbeitet werden.

Weniger Betriebskosten, mehr Lebensqualität

Durch die Förderung über die Kommunalrichtlinie können die Antragsteller nicht nur zum Klimaschutz vor Ort beitragen, sondern auch Betriebskosten einsparen. Energieeffizient sanierte Pumpen in Schwimmbädern beispielsweise verbrauchen bis zu 50 Prozent weniger Strom. Das führt zu finanziellen Entlastungen im Gemeindehaushalt oder der Vereinskasse. Außerdem steigern die geförderten Maßnahmen die Lebensqualität für die Menschen vor Ort – etwa durch mehr Infrastruktur für Radfahrende, bessere Luftqualität oder mehr regionale Wertschöpfung.

Viele Fördermöglichkeiten

Seit 2008 unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) kommunale Klimaschutzprojekte über die Kommunalrichtlinie der NKI. Gefördert werden sowohl strategische Maßnahmen wie Klimaschutzkonzepte und Personalstellen als auch investive Projekte wie LED-Straßenbeleuchtung oder eine klimafreundliche Abfallwirtschaft.

11.02.2026 | Meldung Klimaschutz
https://www.bundesumweltministerium.de/ME11637

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