Fragen und Antworten (FAQ)
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Palu: Wiedervernässung von land- und forstwirtschaftlich genutzten Moorböden
Die Maßnahmen im Moorbodenschutz tragen maßgeblich zum Erreichen der Klimaneutralität in Deutschland bis zum Jahr 2045 bei.
Klimaschutzprogramm (KSP 2026) – Allgemeines
Deutschland will bis spätestens 2045 klimaneutral werden. Das Klimaschutzprogramm 2026 zeigt, wie die Bundesregierung dieses Ziel konkret erreichen will.
Förderung von E-Autos
Der Koalitionsausschuss hat am 8. Oktober 2025 beschlossen, ein neues Förderprogramm zur Förderung von Elektroautos zu entwickeln, um mehr Privatleuten den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität zu ermöglichen.
Wolf
Der Wolf ist eine nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Tierart. Wie viele Wölfe gibt es in Deutschland? Wie steht es um ihren Schutzstatus? Wie leben diese Tiere hier?
Munitionsaltlasten im Meer
Bis zu 1,6 Millionen Tonnen konventioneller Munition liegen in deutschen Gewässern der Nord- und Ostsee, davon rund 1,3 Millionen Tonnen allein im Nordseebereich.
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Naturschutz
Gentechnik in Umwelt und Natur: Positionen des Bundesumweltministeriums
Das Opt out ermöglicht es den Mitgliedsstaaten, den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen auf ihrem Gebiet einzuschränken oder zu verbieten. Werden gentechnisch veränderte Pflanzen für eine Vermarktung zugelassen, gilt dies ansonsten für den gesamten europäischen Markt. In einigen europäischen Mitgliedsstaaten bestehen allerdings Bedenken gegen den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen oder bestimmter Sorten. Aus diesem Grund wurde 2015 die Opt-Out Richtlinie in der EU verabschiedet. Mitgliedstaaten können ihre Entscheidung zum Opt Out zum Beispiel mit umweltpolitischen oder sozioökonomischen Besonderheiten begründen. Durch ein Opt-out kann beispielsweise ein erhöhter Mehraufwand für die gentechnikfreie Landwirtschaft verhindert und die lokale biologische Vielfalt erhalten werden. Deutschland hat die Opt-out-Richtlinie nicht in deutsches Recht umgewandelt. Es hatte im Rahmen einer Übergangsregelung die Möglichkeit, dennoch den Anbau verschiedener Mais-Sorten zu verbieten. Die Umsetzung der Opt-Out Richtlinie in nationales Recht steht derzeit noch aus.
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Gentechnik in Umwelt und Natur: Positionen des BundesumweltministeriumsStand:
Für die Genehmigung von gentechnisch veränderten Pflanzen hat der Gesetzgeber ein Stufenprinzip vorgesehen. Dass heißt ihre Zulassung sollte schrittweise erfolgen:
- Im Labor, also im geschlossenen System, wird eine gentechnisch veränderte Pflanze in einem ersten Schritt entwickelt.
- Über die erste Stufe der Freisetzung, die experimentelle Freisetzung, entscheidet eine Risikobewertung. Die experimentale Freisetzung wird räumlich und zeitlich begrenzt zugelassen. Außerdem sorgen Sicherheitsmaßnahmen dafür, dass die Versuche jederzeit abgebrochen werden können und die Begrenzung gewährleistet bleibt. Dies können Abstandsregelungen zu anderen Feldern, die Reinigung der benutzten Geräte von vermehrbarem Material, oder auch Zäune sein.
- Ob eine gentechnisch veränderte Pflanze anschließend auf den Markt kommen kann, entscheidet sich in einer ausführlicheren Risikobewertung. Dabei werden auch Ergebnisse aus der experimentellen Freisetzung einbezogen. Die Genehmigung erlaubt, dass eine gentechnisch veränderte Pflanze für Import, als Lebens-oder Futtermittel oder für den Anbau unbegrenzt innerhalb der nächsten 10 Jahre genutzt werden kann.
- Ein Monitoring der Umweltwirkungen ist während der experimentellen Freisetzungen und der Marktzulassung vorgesehen. Es soll die Annahmen der Risikobewertung überprüfen. Weiter dient es dazu, direkte und indirekte, sofortige und spätere als auch kumulative und unerwartete Auswirkungen zu erfassen.
Das Stufenprinzip des Zulassungsverfahrens basiert auf dem Vorsorgeprinzip. Dadurch wird eine gentechnisch veränderte Pflanze nur schrittweise freigesetzt und ihre
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Gentechnik in Umwelt und Natur: Positionen des BundesumweltministeriumsStand:
Die Agrogentechnik wird hauptsächlich eingesetzt, um die intensivierte und industrialisierte Landwirtschaft weiter voranzutreiben. Mehr als 80 Prozent der weltweit angebauten gentechnisch veränderten Pflanzen sind heute herbizid-resistent. Ihr großflächiger Einsatz führt zu gravierenden Schäden an Natur und Umwelt.
Herbizid-resistent bedeutet: Eine Pflanze wird so verändert, dass sie überlebt, auch wenn sie mit einem Unkrautvernichtungsmittel (Herbizid) besprüht wird. Durch diese gezielte genetische Veränderung kann auf dem Feld während des Wachstums ein Totalherbizid eingesetzt werden, das alle anderen Pflanzen abtötet. Auch solche Pflanzen, die den Ertrag des Landwirts gar nicht mindern würden. Häufiger Einsatz von Totalherbiziden führt dazu, dass manche Unkräuter eine natürliche Resistenz gegen genau diese Herbizide entwickeln. In der Folge können sich diese Unkräuter konkurrenzlos ausbreiten, denn alle anderen Wildkräuter überstehen die Herbizidanwendung nicht. Dies zwingt die Landwirte, weitere Herbizide zu spritzen, um die resistenten Unkräuter, die zu massiven Ertragseinbußen führen können, zu bekämpfen. Dadurch erhöht sich der Herbizideinsatz auf diesen Flächen noch weiter, mit noch weiteren Folgen für Natur und Umwelt. So verlieren beispielsweise Wildbienen oder Vögel ihre Nahrungsgrundlage. Außerdem kann das Herbizid in Grundwasser und Oberflächengewässer gelangen, und auch dort Pflanzen und Tiere schädigen. Auch die Rückstände an Herbiziden in den Ernteprodukten und damit in der Folge auch in den Futter- und Lebensmitteln nimmt zu. Herbizide und ihre Abbauprodukte können schädlich für Mensch und Tier sein.
Andere gentechnisch veränderte Pflanzen enthalten Gifte gegen Schädlinge, zum Beispiel den Maiszünsler, dessen Ausbreitung man mit einer wechselnden Fruchtfolge und Bodenbearbeitung, zum Beispiel Pflügen, ebenso kontrollieren könnte.
Das BMUV setzt dagegen auf eine nachhaltige, natur- und umweltverträgliche Landwirtschaft. Zum Schutz der natürlichen Ressourcen Wasser, Boden, Luft und Artenvielfalt ist mehr Nachhaltigkeit im Ackerbau notwendig. Das BMUV setzt sich daher für einen grundlegenden Wandel in der Landwirtschaftspolitik und -förderung ein.
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Gentechnik in Umwelt und Natur: Positionen des BundesumweltministeriumsStand:
Nur wenn gentechnisch veränderte Lebensmittel gekennzeichnet sind, können Verbraucherinnen und Verbraucher frei entscheiden, was bei ihnen auf den Tisch kommt. Die Menschen in Deutschland wünschen sich, dass mit Gentechnik transparent und sicher umgegangen wird. Das zeigen auch die Erkenntnisse der jüngsten Naturbewusstseinsstudie von 2019. Die Studie zeigt, dass die Menschen selbst entscheiden wollen, ob sie gentechnisch veränderte Lebensmittel essen oder nicht. 95 Prozent der Befragten befürworten, dass entsprechende Lebensmittel gekennzeichnet werden und dass mögliche Umweltauswirkungen untersucht werden.
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Gentechnik in Umwelt und Natur: Positionen des BundesumweltministeriumsStand:
Grundsätzlich sind die möglichen Risiken bei Neuen Gentechniken vergleichbar mit denen der klassischen Gentechnik. Auch hier verändern Gentechnikerinnen und Gentechniker Pflanzen gentechnisch, um ihnen eine oder mehrere neue Eigenschaften zu geben. Mit Genome Editing kann man das Genom punktuell verändern, es sind aber auch noch wesentlich tiefgreifendere Änderungen möglich als mit klassischer Gentechnik. Daher ist dem BMUV wichtig, dass wissenschaftlich überprüft wird, ob diese Veränderungen negative Auswirkungen auf Natur oder Umwelt, Mensch oder Tier haben, bevor sie in die Umwelt gebracht werden. Damit bleibt das Vorsorgeprinzip gewahrt.
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Gentechnik in Umwelt und Natur: Positionen des BundesumweltministeriumsStand:
Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) können in der Natur und Umwelt
- erwartete und unerwartete,
- direkte und indirekte,
- sofortige und langfristige Effekte haben.
Auch können Effekte sich aufsummieren. All diese Risiken für Natur und Umwelt müssen daher überprüft werden, bevor die GVO freigesetzt werden. Gentechnikerinnen und Gentechniker verändern Pflanzen, aber auch Tiere und Bakterien, um ihnen eine neue Eigenschaft zu geben. Diese beabsichtigte Veränderung kann aber auch unerwünschte Nebenwirkungen haben. Wenn zum Beispiel eine gentechnische Maissorte ein Insektengift gegen Schädlinge bildet, kann das unerwartet dazu führen, dass auch geschützte Tiere, die von der Pflanze fressen, sterben. Oder der Wind trägt die Pollen, in denen dieses Gift enthalten ist, in Naturschutzgebiete. Sie können dort beispielsweise geschützte Insekten wie Schmetterlinge schädigen. Außerdem kann ein gentechnischer Eingriff auch weitere, unvorhergesehene Veränderungen bewirken. Die Gründe dafür sind vielschichtig. So kann der Eingriff zusätzlich das Genom an Stellen verändern, die gar nicht das Ziel waren. Oder der Stoffwechsel der Pflanze wird entweder beabsichtigt oder zufällig verändert.
Weil ein lebender GVO auf vielen Ebenen mit der Natur, der Umwelt und den Menschen in Wechselwirkungen steht, können auch indirekte Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen entstehen: zum Beispiel kann der Anbau von gentechnisch veränderten, Glyphosat-resistenten Pflanzen zu höheren Belastungen von Glyphosat in Nahrungsmitteln führen. Die Pflanzen können während der ganzen Anbauperiode mit dem Unkrautvernichtungsmittel behandelt werden. Damit werden alle Ackerwildkräuter abgetötet. Als Folge verlieren Insekten und Vögel, die sich von den Wildkräutern ernähren, die Nahrungsgrundlage.
Auswirkungen auf Populationen sind oft nicht sofort zu erkennen, sondern zeigen sich erst langfristig. Auch können sich die GVO in wildverwandte Arten auskreuzen und damit die Eigenschaften von wilden Populationen verändern.
Das Bundesamt für Naturschutz überprüft all diese möglichen Auswirkungen der gentechnischen Veränderung auf ihr Risiko für Natur und Umwelt.
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Gentechnik in Umwelt und Natur: Positionen des BundesumweltministeriumsStand: