Fragen und Antworten (FAQ)
Hier finden Sie Antworten auf einige besonders häufig gestellte Fragen. Wird Ihre Frage hier nicht beantwortet, haben Sie die Möglichkeit uns über das Formular "Ihre Fragen" zu kontaktieren. Wir sind bemüht, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu beantworten.
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Palu: Wiedervernässung von land- und forstwirtschaftlich genutzten Moorböden
Die Maßnahmen im Moorbodenschutz tragen maßgeblich zum Erreichen der Klimaneutralität in Deutschland bis zum Jahr 2045 bei.
Klimaschutzprogramm (KSP 2026) – Allgemeines
Deutschland will bis spätestens 2045 klimaneutral werden. Das Klimaschutzprogramm 2026 zeigt, wie die Bundesregierung dieses Ziel konkret erreichen will.
Förderung von E-Autos
Der Koalitionsausschuss hat am 8. Oktober 2025 beschlossen, ein neues Förderprogramm zur Förderung von Elektroautos zu entwickeln, um mehr Privatleuten den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität zu ermöglichen.
Wolf
Der Wolf ist eine nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Tierart. Wie viele Wölfe gibt es in Deutschland? Wie steht es um ihren Schutzstatus? Wie leben diese Tiere hier?
Munitionsaltlasten im Meer
Bis zu 1,6 Millionen Tonnen konventioneller Munition liegen in deutschen Gewässern der Nord- und Ostsee, davon rund 1,3 Millionen Tonnen allein im Nordseebereich.
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Lärm
"Public-Viewing-Verordnung"
Der Referentenentwurf zur WM2026LärmSchV ist auf den Seiten des BMUKN einsehbar. Auch die Stellungnahmen der Länder und Verbände finden sind dort online einsehbar.
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"Public-Viewing-Verordnung"Stand:
Über Ausnahmen zum Lärmschutz und ihre Reichweite entscheiden die örtlichen Behörden. Sie haben im Einzelfall das öffentliche Interesse an der Übertragung der Spiele der Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 mit dem Schutzbedürfnis der Nachbarschaft gegenüber Lärm in den Nachtstunden abzuwägen.
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"Public-Viewing-Verordnung"Stand:
Wie auch bei der Sportanlagenlärmschutzverordnung soll es auch hier eine Ausnahmeregelung geben für "Veranstaltungen von herausragender Bedeutung". Demnach dürfen Behörden nach sachgerechter Abwägung eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte einschließlich einer Reduzierung oder Aufhebung der Ruhezeiten und eines Hinausschiebens des Beginns der Nachtzeit zulassen.
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"Public-Viewing-Verordnung"Stand:
Nein, die Verordnung erfasst nur öffentliche Veranstaltungen. Für private Veranstaltungen gelten die Immissionsschutzvorschriften der Länder unverändert.
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"Public-Viewing-Verordnung"Stand:
Die örtlichen Behörden prüfen dies im Einzelfall. Sie treffen ihre Entscheidung anhand der jeweiligen konkreten örtlichen Verhältnisse.
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"Public-Viewing-Verordnung"Stand:
Die Verordnung ist auf alle Spiele der Fußball-WM anwendbar.
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"Public-Viewing-Verordnung"Stand:
Die Verordnung tritt einen Tag nach ihrer Verkündung in Kraft (voraussichtlich Anfang Juni 2026). Nach der Weltmeisterschaft am 31. Juli 2026 tritt sie wieder außer Kraft.
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"Public-Viewing-Verordnung"Stand:
Die Länder regeln die Zuständigkeiten. Die örtlichen Umwelt- oder Ordnungsämter sollten die zuständigen Stellen benennen können.
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"Public-Viewing-Verordnung"Stand:
Nein, denn entscheidend sind die konkreten örtlichen Verhältnisse. Die Behörden haben im Einzelfall das öffentliche Interesse an der Übertragung der Spiele der Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 mit dem Schutzbedürfnis der Nachbarschaft gegenüber Lärm abzuwägen. Bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften haben sich die entsprechenden Regelungen und Ihre Handhabung bewährt. Die örtlichen Behörden machen von ihren Befugnissen verantwortlich Gebrauch.
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"Public-Viewing-Verordnung"Stand:
Anhand der konkreten Verhältnisse vor Ort haben die örtlichen Behörden das öffentliche Interesse an der Übertragung der Spiele der Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 mit dem Schutzbedürfnis der Nachbarschaft gegenüber Lärm abzuwägen. Sie müssen insbesondere den Schutz der Nachtruhe, die Abstände von öffentlichen Fernsehdarbietungen zur Wohnbebauung, technische und organisatorische Maßnahmen zur Lärmminderung sowie Umfang, Anzahl und Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen berücksichtigen.
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"Public-Viewing-Verordnung"Stand:
Anders als bei früheren Turnieren ist der Anteil der Spiele, die in der Nachtzeit stattfinden, besonders hoch. Als Nachtzeit gilt in Deutschland der Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr Ortszeit. Die vier häufigsten Anstoßzeiten sind 21 Uhr (19 Spiele), 3 Uhr (12 Spiele), 22 Uhr (10 Spiele) und 0 Uhr (9 Spiele).
Die insgesamt drei Vorrundenspiele der deutschen Nationalmannschaft beginnen um 19 Uhr und zwei Spiele um 22 Uhr. Finale, Halbfinale und Spiel um Platz 3 beginnen um 21 beziehungsweise 23 Uhr. Während der Turnierdauer von 39 Tagen wird es insgesamt 104 Spiele geben und fünf spielfreie Tage.
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"Public-Viewing-Verordnung"Stand:
Für Freizeitlärm in allgemeinen Wohngebieten gelten folgende Richtwerte (Mittelungspegel):
- Bis 20 Uhr: 55 dB (A);
- 20 bis 22 Uhr: 50 dB (A);
- nach 22 Uhr: 40 dB(A).
Für sogenannte seltene Ereignisse (maximal 18 pro Jahr) gelten folgende erhöhte Immissionsrichtwerte (Mittelungspegel):
- Bis 22 Uhr: 70 dB(A),
- nach 22 Uhr: 55 dB(A).
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"Public-Viewing-Verordnung"Stand:
Die Beurteilung von Geräuschimmissionen durch Public-Viewing-Veranstaltungen erfolgt nach den landesspezifischen Regelungen für Freizeitlärm. Die Länder orientieren sich dabei an der sogenannten Freizeitlärmrichtlinie der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI). Diese Richtlinie gilt nicht nur für Public Viewing beim Sport, sondern auch zum Beispiel für Freilichtbühnen oder Open-Air-Kinos.
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"Public-Viewing-Verordnung"Stand: