Fragen und Antworten (FAQ)
Hier finden Sie Antworten auf einige besonders häufig gestellte Fragen. Wird Ihre Frage hier nicht beantwortet, haben Sie die Möglichkeit uns über das Formular "Ihre Fragen" zu kontaktieren. Wir sind bemüht, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu beantworten.
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Palu: Wiedervernässung von land- und forstwirtschaftlich genutzten Moorböden
Die Maßnahmen im Moorbodenschutz tragen maßgeblich zum Erreichen der Klimaneutralität in Deutschland bis zum Jahr 2045 bei.
Klimaschutzprogramm (KSP 2026) – Allgemeines
Deutschland will bis spätestens 2045 klimaneutral werden. Das Klimaschutzprogramm 2026 zeigt, wie die Bundesregierung dieses Ziel konkret erreichen will.
Förderung von E-Autos
Der Koalitionsausschuss hat am 8. Oktober 2025 beschlossen, ein neues Förderprogramm zur Förderung von Elektroautos zu entwickeln, um mehr Privatleuten den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität zu ermöglichen.
Wolf
Der Wolf ist eine nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Tierart. Wie viele Wölfe gibt es in Deutschland? Wie steht es um ihren Schutzstatus? Wie leben diese Tiere hier?
Munitionsaltlasten im Meer
Bis zu 1,6 Millionen Tonnen konventioneller Munition liegen in deutschen Gewässern der Nord- und Ostsee, davon rund 1,3 Millionen Tonnen allein im Nordseebereich.
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Chemikaliensicherheit
V EU-Produktsicherheitsverordnung – Rückruf
In diesem Fall sorgt der Wirtschaftsakteur dafür, dass das Produkt bei den Verbraucherinnen und Verbraucher abgeholt wird.
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V EU-Produktsicherheitsverordnung – RückrufStand:
Das ist nur dann zulässig, wenn die Entsorgung durch die Verbraucherinnen und Verbraucher leicht und sicher durchgeführt werden kann.
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V EU-Produktsicherheitsverordnung – RückrufStand:
Eine Reparatur durch Verbraucherinnen und Verbraucher wird nur dann als wirksame Abhilfemaßnahme erachtet, wenn sie von diesen leicht und sicher durchgeführt werden kann. Dieses Vorgehen muss zudem in der Rückrufanzeige benannt werden. Den Verbraucherinnen und Verbraucher sind in diesem Fall die erforderlichen Anweisungen, kostenlose Ersatzteile oder Software-Aktualisierungen zur Verfügung zu stellen.
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V EU-Produktsicherheitsverordnung – RückrufStand:
In diesem Fall haben Verbraucherinnen und Verbraucher Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises.
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V EU-Produktsicherheitsverordnung – RückrufStand:
Der Wirtschaftsakteur muss den Verbraucherinnen und Verbraucher nur eine einzige Abhilfemaßnahme anbieten, wenn andere Abhilfemaßnahmen unmöglich oder unverhältnismäßig sind.
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V EU-Produktsicherheitsverordnung – RückrufStand:
Der für den Produktsicherheitsrückruf verantwortliche Wirtschaftsakteur muss den Verbraucherinnen und Verbraucher wirksame, kostenfreie und zeitnahe Abhilfemaßnahmen anzubieten.
Verbraucherinnen und Verbraucher können zwischen mindestens zwei der folgenden Abhilfemaßnahmen frei wählen:
- Reparatur des zurückgerufenen Produkts
- Ersatz durch ein sicheres Produkt desselben Typs mit mindestens demselben Wert und derselben Qualität
- Erstattung des gezahlten Preises für das Produkt.
Es gilt der Grundsatz, dass die Abhilfemaßnahmen dürfen keine erheblichen Unannehmlichkeiten für Verbraucherinnen und Verbraucher mit sich bringen.
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V EU-Produktsicherheitsverordnung – RückrufStand:
Rückrufanzeigen müssen folgende Informationen enthalten:
- Überschrift, die aus den Worten "Produktsicherheitsrückruf" besteht,
- Beschreibung des zurückgerufenen Produkts, einschließlich
- Abbildung, Name und Marke des Produkts,
- Produktionskennnummern, wie etwa Chargen- oder Seriennummer, und gegebenenfalls einer grafischen Darstellung, wo diese auf dem Produkt zu finden sind, sowie
- Angaben dazu, wann, wo und von wem das Produkt verkauft wurde
- Beschreibung der Gefahr
- Unterrichtung der Verbraucherinnen und Verbraucher, wie diese weiter Vorgehen sollten, einschließlich des Hinweises, dass die Verwendung des zurückgerufenen Produkts unverzüglich einzustellen ist
- Informationen über Abhilfemaßnahmen,
- Benennung einer Kontaktstelle
- eine Aufforderung, die Informationen über den Rückruf gegebenenfalls an andere Personen weiterzuleiten
Wirtschaftsakteure können hierzu auch auf das von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellte Muster einer Rückrufanzeige nutzen.
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V EU-Produktsicherheitsverordnung – RückrufStand:
Verbraucherinnen und Verbraucher, die ein gefährliches Produkt erworben haben, müssen direkt und unverzüglich durch den Wirtschaftsakteur und/oder Anbieter von Online-Marktplätzen informiert werden, um sie auf das Sicherheitsrisiko hinzuweisen.
Hierfür muss der Wirtschaftsakteur und/oder Anbieter von Online-Marktplätzen die beim Kauf von den Kundinnen und Kunden hinterlegten Kontaktdaten nutzen.
Können hierdurch nicht alle betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher kontaktiert werden, so verbreiten Wirtschaftsakteure und Anbieter von Online-Marktplätzen über andere geeignete Kanäle eine klare und sichtbare Rückrufanzeige oder Sicherheitswarnung. Dies geschieht etwa über die Website des Unternehmens, Kanäle auf sozialen Medien, Newsletter und Verkaufsstellen sowie gegebenenfalls Ankündigungen in Massenmedien und anderen.
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V EU-Produktsicherheitsverordnung – RückrufStand: