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Am 17. August 2023 trat die neue Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien in Kraft. Die Verordnung ist unmittelbar geltendes Recht in Deutschland, sie gilt in weiten Teilen bereits seit dem 18. Februar 2024.
Sinn und Zweck des neuen Paragrafen 2a in der Bioabfallverordnung (BioAbfV) ist es, dass Fremdstoffe, vor allem Kunststoffe, von vornherein aus den Bioabfall-Behandlungsprozessen herausgehalten werden.
Das übergreifende Ziel der Verordnung ist, bis 2030 auf mindestens je 20 Prozent der Land- und Meeresfläche der EU, die der Wiederherstellung bedürfen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Debatte um Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken
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Verbraucherschutz
IIIg) EU-Produktsicherheitsverordnung – Pflichten der Wirtschaftsakteure – Pflichten der verantwortlichen Person
Die verantwortliche Person nach Artikel 16 ist auf dem Produkt oder auf seiner Verpackung, auf dem Paket oder in einer Begleitunterlage mit ihrem Namen, der eingetragenen Handelsnamen und den Kontaktdaten, einschließlich der Postanschrift und der elektronischen Adresse, anzugeben.
Die Pflichten der verantwortlichen Person ergeben sich zum größten Teil aus Artikel 4 Absatz 3 der EU-Marktüberwachungsverordnung. Darüber hinaus treffen die verantwortliche Person auf Grund der allgemeinen EU-ProdSVO zusätzliche Pflichten:
Überprüfung: Die verantwortliche Person prüft, ob das Produkt den technischen Unterlagen entspricht und die Identifizierung- und Kennzeichnungsmerkmale sowie die erforderlichen Anweisungen und Sicherheitsinformationen vorhanden sind
Kooperation: Die verantwortliche Person stellt auf Verlangen der Marktüberwachungsbehörden dokumentierte Nachweise über die durchgeführten Überprüfungen bereit.
Unterrichtungspflicht: Meldung eines Unfalls gemäß Artikel 20 Absatz 4 EU-ProdSVO
Grundsätzlich darf ein Produkt nur in den Verkehr gebracht werden, wenn ein in der Union niedergelassener Wirtschaftsakteur benannt ist, der für die Aufgaben nach Artikel 4 Absatz 3 der Marktüberwachungsverordnung verantwortlich ist – sogenannte verantwortliche Person.