Auf Vorschlag des Bundesumweltministers hat die Bundesregierung heute die Mitglieder des Expertenrats für Klimafragen für die nächsten fünf Jahre benannt. Am 1. September beginnt die zweite Amtsperiode des Expertenrats. Der Expertenrat für Klimafragen (ERK) prüft als unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium der Bundesregierung wesentliche Datengrundlagen für die nationale Klimapolitik.
Bundesumweltminister Carsten Schneider: "Ich danke den bisherigen Ratsmitgliedern sehr herzlich – auch im Namen der Bundesregierung – für die geleistete Arbeit in der vergangenen Amtsperiode. Sie haben in den vergangenen fünf Jahren den Expertenrat als unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium der Bundesregierung etabliert und mit den veröffentlichten Gutachten und Stellungnahmen zahlreiche Impulse für die Weiterentwicklung der nationalen Klimapolitik gegeben."
Die zweite Amtsperiode des Expertenrats für Klimafragen beginnt am 1. September 2025 und endet am 30. August 2030. Erneut berufen wurden die bisherigen Ratsmitglieder Prof. Dr. Marc Oliver Bettzüge (Energiewirtschaftliches Institut an der Universität zu Köln) sowie Dr. Barbara Schlomann (Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung Karlsruhe).
Neu benannte Mitglieder sind Prof. Dr. Dr. Tanja Kneiske (Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geotechnologien Cottbus), Prof. Dr. Allister Loder (Technische Universität München) sowie Prof. Dr. Julia Pongratz (Ludwig-Maximilians-Universität München). Mit den heute benannten Ratsmitgliedern konnten Fachleute gewonnen werden, die über ein breites Spektrum an Kompetenz für die anstehenden Aufgaben verfügen. Die in Teilen neue Zusammensetzung des Expertenrates verspricht Kontinuität und zugleich neue Perspektiven bei der Bewältigung der bevorstehenden Aufgaben.
Der Expertenrat für Klimafragen ist ein auf Basis des deutschen Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) im August 2020 eingerichtetes Gremium aus fünf sachverständigen Personen verschiedener Disziplinen. Er prüft die vom Umweltbundesamt vorgelegten Emissionsdaten und legt der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag eine Bewertung vor. Dabei bezieht er soziale Expertise mit ein.