Nano-Regeln in REACH: Es besteht Anpassungsbedarf

29.08.2025
Ein Nanoteilchen im Gewebe
Die Bilanz nach fünf Jahren nanospezifischer Informationsanforderungen in der REACH-Verordnung: Die nanospezifischen Informationsanforderungen waren ein erster Schritt, auf dem Weg zu den nötigen Daten für die Risikobewertung.

Bericht zur Einschätzung der Bundesoberbehörden zur Vollziehbarkeit der Regeln für Nanomaterialien in REACH - Bilanz fünf Jahre nach Inkrafttreten.

Fünf Jahre nachdem die nanospezifischen Informationsanforderungen in der REACH-Verordnung in Kraft getreten sind, bat das Bundesumweltministerium die Bundesstelle für Chemikalien (BfC), eine erste Bilanz zu ziehen. Es zeigte sich: Die nanospezifischen Informationsanforderungen waren ein erster Schritt, auf dem Weg zu den nötigen Daten für die Risikobewertung. Auf der Basis ihrer Erfahrungen kommen die Behörden aber derzeit zum dem Schluss, dass viele Registrierungsdossiers für Nanomaterialien derzeit nicht die geforderten Daten liefern. Bis das Versprechen "no data no market" wirklich eingehalten werden kann, besteht noch weiterer Anpassungsbedarf.

Stoffidentitäten und Eigenschaften bleiben unklar

Die Behörden machen immer wieder die Erfahrung, dass Registrierungsdossiers die Identität der abgedeckten Nanoformen und deren Eigenschaften nicht nachvollziehbar beschreiben. Die Bildung von Kategorien ähnlicher Nanoformen stellt zudem die Registranten ebenso wie die Behörden vor bisher ungelöste Schwierigkeiten. Ein weiteres Problem besteht darin, dass die erforderlichen international standardisierten Prüfmethoden nicht vorliegen und/oder nicht an die Erfordernisse von Stoffen in Nanoform angepasst sind.

Den vollständigen Bericht, einschließlich konkreter Anpassungsvorschläge für REACH, finden Sie unter "Weitere Informationen".

29.08.2025 | Meldung Nanotechnologie
https://www.bundesumweltministerium.de/ME11444

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