Bundeskabinett beschließt 6. Bodenschutzbericht
Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesumweltministerium vorgelegten 6. Bodenschutzbericht der Bundesregierung beschlossen. Der Bericht informiert über Aktivitäten zum Bodenschutz in der 20. Legislaturperiode. Trotz zahlreicher Fortschritte im Bodenschutz macht der Bericht deutlich, dass im Bodenschutz ein unverändert hoher Handlungsbedarf besteht. Das Bundesumweltministerium setzt sich hier über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) für die Entsiegelung von Böden und insbesondere den Moorbodenschutz ein.
Bundesumweltminister Carsten Schneider: "Der Boden ist eine unserer wichtigsten natürlichen Ressourcen. Intakte Böden helfen uns gerade angesichts des Klimawandels und immer häufigerer Trockenperioden oder Starkregenereignissen. Sie sind nicht nur Wasserspeicher und Klimaanlage, sondern binden auch große Mengen Kohlenstoff und bieten zahlreichen Arten einen Lebensraum. Der Druck auf den Boden ist aber nach wie vor groß, wir müssen den Schutz unseres Bodens verbessern. Das machen wir zum Beispiel durch die Entsiegelung von Böden. Einen besonderen Hebel haben wir beim Moorschutz, denn nasse Moorböden sind wichtig für den Landschaftswasserhaushalt, die Grundwasservorräte in der Region und den Klimaschutz. Deshalb gehen wir die Wiedervernässung von Mooren, die gleichzeitig weiter landwirtschaftlich genutzt werden können, gezielt an."
Der vorliegende 6. Bericht dokumentiert zahlreiche Aktivitäten und Entwicklungen im Bodenschutz, in Deutschland, aber auch im internationalen Kontext. Gleichzeitig macht er deutlich, dass die nachhaltige Nutzung und der Schutz der Bodenfunktionen gestärkt werden müssen. Unter anderem gibt der Bericht Hinweise, wie die rechtlichen Vorgaben gestärkt werden könnten, um den Boden und seine Funktionen besser zu schützen.
Ein wesentlicher Fokus lag im Berichtszeitraum auf der entscheidenden Bedeutung des Bodens für den natürlichen Klimaschutz. Beispielsweise beeinflusst der Boden das lokale Klima und wirkt durch seine Kühlfunktion vor allem einer Überhitzung im städtischen Umfeld entgegen. Das Bundesumweltministerium fördert daher im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) seit März 2025 die Wiederherstellung von Bodenfunktionen durch investive Entsiegelungsmaßnahmen über die stark nachgefragte Förderrichtlinie "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen" (FRL NKK).
Insbesondere Moorböden nehmen für den natürlichen Klimaschutz eine wichtige Rolle ein, da sie – im intakten Zustand – überdurchschnittlich viel Kohlenstoff speichern. Um Moorböden besser zu schützen und ihre natürlichen Funktionen wiederherzustellen, hat die Bundesregierung die Nationale Moorschutzstrategie verabschiedet. Der Maßnahmenkatalog umfasst die gesamte Breite des Moorschutzes. Das Bundesumweltministerium fördert vier Pilotvorhaben zum Moorbodenschutz, um nasse landwirtschaftliche Bewirtschaftungsformen (Paludikulturen) auf Moorböden zu etablieren und innovative Wertschöpfungsketten zu entwickeln. Die Wiedervernässung von Moorböden ist auch ein zentraler Baustein des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz und wird durch mehrere Förderrichtlinien unterstützt.
Entscheidend für die Bodenfunktionen ist die Bodenbiodiversität. Trotz ihrer großen Bedeutung für das Ökosystem Boden bestehen nach wie vor große Wissenslücken hinsichtlich der Frage, wie verschiedene Organismen funktionieren und zusammenwirken. Daher wurden im Berichtszeitraum zahlreiche Forschungsprojekte umgesetzt und angestoßen, um zu einem umfassenderen und aussagekräftigeren Bild über die Bodenbiodiversität zu kommen.
Ein weiterer Meilenstein für den Bodenschutz ist die Gründung des Nationalen Bodenmonitoringzentrums, das Ende 2024 eröffnet wurde. Die in Deutschland erhobenen Daten zum Bodenzustand sollen am Bodenmonitoringzentrum zusammengeführt, vergleichbar und soweit wie möglich allgemein nutzbar gemacht werden.
Der Bericht der Bundesregierung geht auf Maßnahmen auf Bund- und Länderebene ein. Die Aktivitäten des Bundes werden durch die Aktivitäten der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz und beratender Fachgremien sowie die der für den Vollzug des Bodenschutzes zuständigen Bundesländer ergänzt und vervollständigt.
Hintergrundinformationen:
Im Oktober 2000 hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, einmal pro Legislaturperiode einen Bericht über die erzielten Fortschritte im Bereich des Bodenschutzes auf Bundes- und Länderebene dem Bundestag vorzulegen. Der hier vorgelegte Bericht für die 20. Legislaturperiode ist der Sechste Bodenschutzbericht der Bundesregierung (die früheren Berichte wurden in den Jahren 2002, 2009, 2013, 2017 und 2021 beschlossen).