Zuschüsse an Verbände und sonstige Vereinigungen
Um die existenziellen Herausforderungen wie Klimawandel, Verknappung der natürlichen Ressourcen oder Verlust an Artenvielfalt meistern zu können, braucht die Umweltpolitik die Umwelt- und Naturschutzverbände als Partner. In Sachen Umweltkompetenz genießen die Umweltverbände in der Öffentlichkeit größtes Vertrauen. Umwelt- und Naturschutzverbände informieren und sensibilisieren die Bevölkerung, erarbeiten neue politische Themenfelder, beraten und bilden in Umweltfragen fort. Sie tragen mit ihrer Arbeit wesentlich dazu bei, die Akzeptanz für eine erfolgreiche Umwelt- und Naturschutzpolitik zu erhöhen.
Das Bundesumweltministerium unterstützt deshalb die Umwelt- und Naturschutzverbände durch finanzielle Zuwendungen. Jährlich werden im Rahmen der Verbändeförderung Zuschüsse für Projekte und Maßnahmen von Verbänden sowie sonstigen Vereinigungen im Umwelt- und Naturschutz in Höhe von 4,45 Millionen Euro gewährt. Zusätzlich werden Umwelt- und Naturschutzprojekte von Nichtregierungsorganisationen im In- und Ausland mit Zuschlagserlösen aus dem Verkauf von Sonderbriefmarken gefördert.
Programmdaten
Antragsfrist
abgelaufen
Förderberechtigte
Verband, Vereinigung
Ort/Region
Deutschland
Förderbereich
Aus- und Weiterbildung, Beratung, Klima und Energie, Kunst, Kultur und Medien, Gesundheit, Mobilität, Stadtentwicklung, Umwelt- und Naturschutz
Fördergeber
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Partner Fördergeber
Bundesamt für Naturschutz (BfN) und Umweltbundesamt (UBA)
Aktuelle Informationen zur Förderung ab 2027
Die Frist zur Einreichung von Anträgen mit Projektstart im Jahr 2027 ist abgelaufen. Anträge mit Projektstart im Jahr 2028 können voraussichtlich ab Mai 2027 eingereicht werden.
Zuschüsse für Projekte von Verbänden
Das Bundesumweltministerium möchte die Umwelt- und Naturschutzverbände bei ihrem Bemühen unterstützen, umweltpolitische Belange in der Gesellschaft zu verankern, und fördert deshalb entsprechende Maßnahmen durch Zuschüsse.
Die Projekte sollen das Bewusstsein und das Engagement für Umweltschutz und Naturschutz stärken. Hierzu gehören unter anderem:
- Projekte zu politisch aktuellen Themen
- Kinder- und Jugendprojekte mit hoher Breitenwirkung
- Projekte, die umwelt- und naturverträgliches Verhalten fördern
- Maßnahmen der Umweltberatung und der Fortbildung.
Das Förderprogramm ist inhaltlich offengehalten, um neue Themen aufgreifen und verschiedene Zielgruppen ansprechen zu können. Aktuelle und vergangene Beispielprojekte können hier eingesehen werden:
Die Förderung geschieht nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (Kapitel 1601 Titel 685 04). Die Dauer der Förderung wird in der Regel auf 24 Monate begrenzt, die maximale Höhe der Förderung beträgt 75.000 Euro pro Jahr. Das Vorhaben sollte aus haushaltstechnischen Gründen möglichst erst am 1. April, frühestens jedoch am 1. März des Bewilligungsjahres beginnen und möglichst nicht in den Monaten November oder Dezember enden.
Die Anträge für Naturschutz sind über das Bundesamt für Naturschutz (BfN) einzureichen.
Die Anträge zu Umweltschutz sind über das Umweltbundesamt (UBA) einzureichen.
Hinweis
Bei der Antragstellung ist zu berücksichtigen, dass das Bundesumweltministerium nicht mehr für die Förderung von Erneuerbaren Energien zuständig ist. Projekte, die sich im Kontext von Klimaschutz mit Energiefragen befassen, sind grundsätzlich weiterhin förderfähig.
Sonderpostwertzeichen zur Verbändeförderung
Bereits seit 1949 gibt das Bundesfinanzministerium Briefmarken heraus, auf die zusätzlich zum Porto ein Zuschlag erhoben wird. Der Zuschlag kommt gemeinnützigen Projekten zu Gute. Seit 1992 erscheint in diesem Zusammenhang alle 2 Jahre die Sondermarke mit dem "Plus" aus der Serie "Für den Umweltschutz" – aktuell mit einem Zuschlag von 40 Eurocent pro 85 Cent-Briefmarke, welche als zusätzliche Projektfördermittel der Verbändeförderung bereitgestellt werden.