Die Minamata-Konvention
Das globale Übereinkommen von Minamata hat das Ziel, den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor anthropogenen Emissionen und der Freisetzungen von Quecksilber und Quecksilberverbindungen in die Luft, das Wasser und den Boden zu sichern. Das Abkommen umfasst den gesamten Lebenszyklus von Quecksilber - vom primären Quecksilberbergbau bis zur Entsorgung von Quecksilberabfall.
Das Umweltübereinkommen wurde am 10. Oktober 2013 von über 90 Staaten – darunter Deutschland – sowie die Europäische Union im japanischen Minamata unterzeichnet und trat am 16. August 2017 in Kraft.
Das Übereinkommen von Minamata wird seit dem 1. Januar 2018 durch die Quecksilber-Verordnung 2017/852 der Europäischen Union umgesetzt. Mittlerweile wurde die Verordnung revidiert und aktualisiert. Die angepasste Quecksilber-Verordnung 2024/1849 wird seit dem 13. Juni 2024 umgesetzt. Bisher sind 153 Länder dem Übereinkommen beigetreten; der aktuelle Beitrittsstand der Vertragsstaaten ist auf der Webseite der UN zu finden.
Die Namensgebung des Übereinkommens soll an die Folgen und die vielen Opfer des verantwortungslosen Umgangs mit Quecksilber durch eine gezielte Umweltverschmutzung erinnern. In der japanischen Küstenstadt Minamata erlitten Mitte der 1950er Jahre Tausende Menschen schwerste Gesundheitsschäden, nachdem der Chemiekonzern Chisso über lange Jahre quecksilberhaltiges Abwasser in die der Stadt vorgelagerte Bucht geleitet hatte. Viele Menschen starben an der Schwermetallvergiftung (sogenannte Minamata-Krankheit).
FAQ Quecksilber-Konvention
FAQs
Da Quecksilber durch den weiträumigen Transport insbesondere über die Luft und Wasser global verbreitet wird, profitieren auch deutsche Verbraucher von einem weltweit sinkenden Ausstoß. Das gilt zum Beispiel für die Quecksilberbelastung in Fischen und Meerestieren. Obwohl zum Beispiel Fische wichtige Nährstoffe enthalten, können je nach Verunreinigung des Gewässers, dem Alter und der Art der Fische diese eine unterschiedlich hohe Quecksilberbelastung aufweisen. Weitere Informationen zur Quecksilberbelastung in Fisch und anderen Nahrungsmitteln finden Sie unter folgenden Links.
Die sechste Vertragsstaatenkonferenz des Minamata-Übereinkommens (COP6) hat 2025 eine Reihe von Aktualisierungen des Minamata-Übereinkommens beschlossen. Hierzu gehören:
- Die bedeutende Entscheidung, Dentalamalgam bis 2034 weltweit zu verbieten mit dezidierten Maßnahmen auf dem Weg dahin.
- Maßnahmen zur weiteren Verminderung des globalen Handels mit Quecksilber-haltigen Kosmetika, beispielsweise durch Zusammenarbeit mit INTERPOL, der Weltzollorganisation und der Weltgesundheitsorganisation.
- Maßnahmen zur Aktualisierung Quecksilber-haltiger Abfalllisten.
- Maßnahmen zur weiteren Bekämpfung des illegalen Goldbergbaus.