Koordinierungsstelle Klimaneutrale Bundesverwaltung (KKB)

Der Bund setzt sich im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) zum Ziel, die Bundesverwaltung bis 2030 klimaneutral zu organisieren. Bis 2045 soll in Deutschland Netto-Treibhausgasneutralität erreicht werden. Auf dem Weg dorthin hat die Bundesverwaltung eine besondere Vorbildfunktion. Diese Vorbildfunktion ist ausdrücklich im Klimaschutzgesetz und auch im Klimaschutzprogramm 2030 genannt. Um das Ziel einer klimaneutral organisierten Bundesverwaltung bis 2030 zu unterstützen, wurde basierend auf einem Beschluss aus dem Dezember 2019 des Staatssekretärsausschusses Nachhaltigkeit die "Koordinierungsstelle Klimaneutrale Bundesverwaltung" (KKB) eingerichtet.

Das Themenfeld der KKB ist vielfältig: Als zentrale Aufgabe hat die Koordinierungsstelle Maßnahmen zu erarbeiten, die konkrete und erforderliche Vorgaben für die Bundesbehörden auf dem Weg zur klimaneutralen Organisation darstellen. Der Bund hat bereits eine Vielzahl von Maßnahmen in unterschiedlichen rechtlichen Kontexten erlassen. Eine Übersicht über die wichtigsten bereits bestehenden Maßnahmen, die dem Ziel einer klimaneutralen Bundesverwaltung dienen, wurde im Rahmen der COP28 in einer "Roadmap klima- und treibhausgasneutrale Bundesverwaltung" zusammengestellt und wird jährlich aktualisiert.

Darüber hinaus arbeitet die KKB stark vernetzend: gemeinsam mit anderen Behörden entwickelt sie konkrete Vorschläge und sammelt Ideen und Best Practice in den Handlungsfeldern, um Treibhausgas-Emissionen (THG) in der täglichen Verwaltungsarbeit zu vermeiden oder wenigstens zu verringern. Außerdem führt die Koordinierungsstelle mit den obersten Bundesbehörden sowie den Ländern regelmäßige Austausche durch, um aus den unterschiedlichen Erfahrungen auf dem Weg zur klimaneutralen Organisation neue Ideen zu entwickeln und die Rolle der Verwaltung als Vorbild weiter zu stärken.

Infografik: über 45.000 Fahrzeuge, über 300.000 Beschäftigte, 115 Behörden, ca. 4500 Liegenschaften, 126 Kantinen

Die Klimabilanz der unmittelbaren Bundesverwaltung

Für das Erstellen einer Klimabilanz ist eine solide Datenbasis notwendig. Die Herausforderung besteht darin, wesentliche Emissionsquellen möglichst umfassend und dennoch handhabbar für die Behörden des Bundes zu erfassen und aufzubereiten. Die KKB orientiert sich dabei am sogenannten Greenhouse Gas (GHG) Protocol. In die Klimabilanz der Bundesverwaltung fließen Scope-1 Emissionen (direkte Emissionen) und Scope-2 Emissionen (indirekte Emissionen) sowie durch Dienstreisen verursachte Emissionen (indirekte Treibhausgasemissionen aus vor- und nachgelagerten Prozessen) ein. Die KKB hat hierfür ein Konzept entwickelt, um standardmäßig die emissionsrelevanten Daten der betroffenen 115 Bundesverwaltungen zu erheben. Diese IT-gestützte Datenerhebung wurde erstmalig für das Verbrauchsjahr 2021 getestet. Auf Grundlage der hierbei gewonnenen Erfahrungswerte und anschließenden Verbesserungsprozesse erstellt die KKB ab dem Verbrauchsjahr 2022 jährlich eine Klimabilanz, auf deren Grundlage die Treibhausgasemissionen in der unmittelbaren Bundesverwaltung gezielt reduziert werden sollen.

Folgende Grafik veranschaulicht die erfassten Emissionsquellen nach Scope 1, 2 sowie Dienstreisen für die Klimabilanz der Bundesverwaltung:

Infografik zu Emissionsquellen der Bundesverwaltung. Scope 1: Wärme und Kälte (-erzeugung), Gebäude; Kältemittel; Kraftstoffverbrauch, Fuhrpark. Scope 2: Wärme / Strom, Liegenschaften; E-Mobilität, Fuhrpark; Scope 3: Flüge; Autofahrten; Bahnfahrten; Hotelübernachtungen.

Für die Klimabilanz der Bundesverwaltung werden Treibhausgasemissionen aus dem Stromverbrauch entsprechend den Vorgaben des GHG Protocol sowohl nach einer ortsbasierten als auch nach einer marktbasierten Berechnung ermittelt. Die Ergebnisse werden in zwei separaten Bilanzen nebeneinander dargestellt. Der ortsbasierte Ansatz berücksichtigt den durchschnittlichen Treibhausgas-Ausstoß von Strom, der am Verbrauchsort bereitgestellt wird (= Strommix Deutschland). Demgegenüber berücksichtigt der marktbasierte Ansatz, welchen Strom ein Verbraucher vertraglich eingekauft hat, zum Beispiel Strom aus erneuerbaren Energien. Detaillierte Hintergrundinformationen hierzu enthält das Dokument über die Behandlung von Ökostrom bei der Bilanzierung von Treibhausgasemissionen aus Strombezug in der Klimabilanz der Bundesverwaltung.

Die Handlungsfelder einer klimaneutralen Bundesverwaltung

Handlungsfelder

EMAS: Unterstützung bei der Einführung von Umweltmanagementsystemen

Logo EMAS

Den Bundesbehörden werden im Kaufhaus des Bundes (KdB) Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung bereitgestellt. Auch für Gutachter- und Schulungsleistungen bestehen im Zuge der EMAS-Zertifizierung Abrufmöglichkeiten aus entsprechenden Rahmenvereinbarungen des Beschaffungsamtes (BeschA).

Verschiedene Drehstromzähler in einem Schaltschrank

Empfehlung

Dauerhafte Empfehlung der KKB zur Energieeinsparung auf Basis der Sofortmaßnahmen

Zur effektiven Einsparung von Energie empfiehlt die KKB, die entsprechenden Maßnahmen, die aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine im Februar 2022 getroffen wurden, dauerhaft fortzusetzen. Auch wenn aktuell keine Gasmangellage zu befürchten ist, ist das Einsparen von Energie und damit auch von CO₂ weiterhin erforderlich. Damit kommt die Bundesverwaltung ihrer Vorbildfunktion gemäß Klimaschutzgesetz nach und nähert sich dem Ziel der klimaneutralen Organisation der Bundesverwaltung bis zum Jahr 2030. Aber auch mit Blick auf die Einsparverpflichtungen öffentlicher Stellen beim Endenergieverbrauch gemäß Paragraf 6 Absatz 1 Satz 1 Energieeffizienzgesetz ist dies sinnvoll.

Die KKB hatte im Juni 2022 im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine ressortübergreifend Vorschläge zu zehn sofort umsetzbaren Maßnahmen verdichtet und zur Prüfung und Umsetzung in der Bundesverwaltung auf freiwilliger Basis empfohlen. Im Winter 2022/23 wurden diese und die bis zum April 2023 geltenden Vorgaben für öffentliche Nichtwohngebäude der EnSikuMaV um ein sogenanntes Winter-Update ergänzt.

Für den Herbst-Winter 2023/2024 sprach die KKB eine Empfehlung zur Fortsetzung der Sofortmaßnahmen und Vorgaben der mittlerweile ausgelaufenen EnSikuMaV aus. Hierdurch sollten die unternommenen Anstrengungen der Behörden zur CO₂-Einsparung aufrechterhalten werden und die Bundesverwaltung ihrer Vorbildfunktion nachkommen. Dieses Anliegen ist jetzt nicht weniger aktuell. Die Erfolge, die durch die Maßnahmen hinsichtlich der Einsparung von Energie erreicht wurden, sollten verstetigt werden.

Einen Überblick über die von der KKB empfohlenen Maßnahmen zur Energieeinsparungen in der Bundesverwaltung erhalten Sie hier:

Internationaler Austausch und Zusammenarbeit

Deutschland sowie viele andere Länder bestärken die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft, indem sie nicht nur in der eigenen Verwaltung als Vorbild voran gehen, sondern auch über ihre großen Beschaffungsvolumina als Treiber der Transformation agieren.

Greening Government Initiative

Um sich hierzu besser zu vernetzen und voneinander zu lernen, wurde 2021 auf der Weltklimakonferenz COP26 mit der Greening Government Initiative (GGI) ein internationaler Austausch gestartet. Deutschland gehörte zu den Erstbeitrittsländern. Die KKB beteiligt sich an dem gut etablierten Austausch der rund 50 Mitgliedsländer zu Best-Practice und aktuellen klimapolitischen Herausforderungen.

Net-Zero Government Initiative

Mit der 2022 auf der COP27 gestarteten Net-Zero Government Initiative setzen sich die unterzeichnenden Länder zum Ziel, eine klimaneutrale Verwaltung spätestens im Jahr 2050 zu erreichen. Die Initiative betont die Vorbildrolle des Staates beim Klimaschutz als großer Energieverbraucher, Flotteninhaber, Liegenschaftsbesitzer und Beschaffer. Deutschland gehört mit dem bereits spätestens 2045 gesetzten Ziel der Treibhausgasneutralität in der Bundesverwaltung zu den ambitionierteren Beitrittsländern. Mittlerweile gehören der Initiative rund 30 Staaten aus verschiedenen Regionen der Welt an.

Die Mitglieder der Net-Zero Government Initiative haben für die COP28 im Jahr 2023 nationale Roadmaps vorgelegt, die den jeweiligen Weg der Staaten zum Ziel der Treibhausgasneutralität aufzeigen. Eine entsprechende Veranstaltung fand auf der COP 28 in Dubai statt. Die deutsche Roadmap stellt den Weg der Bundesverwaltung zur klimaneutralen Organisation 2030 und perspektivisch Netto-Treibhausgasneutralität 2045 dar. Sie enthält die wichtigsten aktuellen Maßnahmen, die der Bund zu diesen Zwecken ergreift.

Aktuelles aus dem Jahr 2025

Newsletter-Ausgaben

Stand: 19.12.2025

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.