Biologische Vielfalt in Europa

EU-Aktivitäten für den Schutz der biologischen Vielfalt
Auch auf EU-Ebene sind der Schutz von Natur und biologischer Vielfalt wichtige Anliegen. Die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 zielt darauf, die biologische Vielfalt in Europa bis 2030 auf den Weg der Erholung zu bringen.
EU-Biodiversitätsstrategie für 2030
Im Mai 2020 hat die Europäische Kommission die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 vorgelegt. Die Strategie verfolgt das Ziel, die biologische Vielfalt Europas bis 2030 auf den Weg der Erholung zu bringen, zum Wohle der Menschen, des Klimas und des Planeten. Die Strategie ist ein zentraler Bestandteil des Europäischen Grünen Deals Sie soll Arbeitsplätze und nachhaltiges Wachstum fördern. Außerdem bereitete die Strategie die EU darauf vor, bei den Verhandlungen über den neuen Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal (Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework, GBF), der im Dezember 2022 von den Vertragsstaaten des Übereinkommens über die biologische Vielfalt beschlossen wurde, eine Führungsrolle zu übernehmen.
Die Strategie zeigt auf, wie Europa dazu beitragen kann, dass bis 2050 alle Ökosysteme der Welt wiederhergestellt werden, widerstandsfähig sind und angemessen geschützt werden. Die Strategie behandelt die fünf Hauptursachen des Verlusts an biologischer Vielfalt (Veränderungen bei der Land- und Meeresnutzung, übermäßige Ressourcennutzung, Klimawandel, Umweltverschmutzung und invasive gebietsfremde Arten), skizziert einen verbesserten Governance-Rahmen, setzt auf die vollständige Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften und bündelt bestehende Anstrengungen.
Unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft verabschiedeten die EU-Mitgliedstaaten im Oktober 2020 Ratsschlussfolgerungen zur EU-Biodiversitätsstrategie für 2030. Darin unterstützten („endorse“) die EU-Mitgliedstaaten die Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie. Sie forderten die KOM, die Mitgliedstaaten und die Gesellschaft als Ganzes auf, die Umsetzungsmaßnahmen rasch und ambitioniert einzuleiten.
Im Dezember 2024 hat die Bundesregierung die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 (NBS 2030) beschlossen, die einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 leistet und die Vereinbarungen des GBF umsetzt.
Einzelziele der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030
Die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 legt ehrgeizige Ziele der EU für 2030 fest, um die Natur zu schützen und Ökosysteme wiederherzustellen, zum Beispiel:
- Schutz von mindestens 30 Prozent der Landfläche und 30 Prozent der Meeresgebiete der EU, davon ein Drittel streng geschützt
- Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme, auch durch rechtlich verbindliche Ziele zur Wiederherstellung der Natur
- Umkehr des Rückgangs an Bestäubern
- Reduzierung des Einsatzes und des Risikos von Pestiziden um 50 Prozent
- Landschaftselemente mit großer biologischer Vielfalt auf mindestens 10 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche
- Ökologische Landwirtschaft auf mindestens 25 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche
- Wiederherstellung von mindestens 25.000 Flusskilometern in der EU als frei fließende Flüsse
- Bekämpfung von Beifängen und Schädigungen des Meeresbodens