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Eckpunktepapier
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Am 16. Oktober 2025 ist die Richtlinie 2025/1892 zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG (Abfallrahmenrichtlinie) in Kraft getreten. Mit dieser wird auf europäischer Ebene eine erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien eingeführt. Die Vorgaben sollen in Deutschland durch ein neues Textilgesetz umgesetzt werden.
Zur Vorbereitung des Gesetzgebungsverfahrens hat das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) ein Eckpunktepapier veröffentlicht. Das Eckpunktepapier stellt die Ziele, die zentralen Regelungen und die Pflichten der unterschiedlichen Akteure für die Sammlung und Entsorgung von Alttextilien im Rahmen des zukünftigen Textilgesetzes dar.
Das BMUKN lädt alle Interessierten ein, sich an den vorbereitenden Diskussionen zur Gestaltung des Textilgesetzes auf Basis des Eckpunktepapiers zu beteiligen. Hierzu besteht die Möglichkeit, bis zum 24.04.2026 eine schriftliche Stellungnahme an CIII5[at]bmukn.bund.de zu übermitteln.