Wie laut darf Freizeitlärm normalerweise in allgemeinen Wohngebieten sein?

FAQ

Für Freizeitlärm in allgemeinen Wohngebieten gelten folgende Richtwerte (Mittelungspegel): 

  • Bis 20 Uhr: 55 dB (A); 
  • 20 bis 22 Uhr: 50 dB (A); 
  • nach 22 Uhr: 40 dB(A).

Für sogenannte seltene Ereignisse (maximal 18 pro Jahr) gelten folgende erhöhte Immissionsrichtwerte (Mittelungspegel): 

  • Bis 22 Uhr: 70 dB(A), 
  • nach 22 Uhr: 55 dB(A).

Mittelungspegel 

Enthalten in Fragen und Antworten zu
"Public-Viewing-Verordnung"

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2113

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