Wie werden Planung, Genehmigung und der Bau von Hochwasserschutzanlagen beschleunigt?

FAQ

Das neue HWSG III sieht eine Regelung zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Deich- und Dammbauten sowie Bauten des Küstenschutzes vor. Wird ein Planfeststellungsbeschluss beklagt, so wird in der Regel die sofortige Vollziehung beantragt, um dennoch weitere Schritte wie das Vergabeverfahren für unbeklagte Bereiche fortsetzen zu können. Ein Antrag im verwaltungsrechtlichen einstweiligen Rechtsschutz, mit dem das Genehmigungsverfahren bis zu einer gerichtlichen Klärung und auch die sofortige Vollziehung in der Regel erst einmal gestoppt wird, kann künftig nur noch innerhalb einer Frist von einem Monat gestellt werden. Bisher konnte praktisch jederzeit einstweiliger Rechtsschutz beantragt werden. Damit bestand Rechtsunsicherheit für den Vorhabenträger. Mit dieser Änderung kann zukünftig rechtssicherer das weitere Vergabeverfahren – zumindest für unbeklagte Abschnitte – fortgeführt werden.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Hochwasserschutzgesetz

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2228

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