Das BMUV und viele NGOs betonen, dass natürlicher Hochwasserschutz verstärkt erfolgen soll. Wird dies im neuen Hochwasserschutzgesetz adressiert?
FAQUnd erhalten natürliche Hochwasserschutzmaßnahmen Vorrang vor technischen wie Rückhaltebecken oder reiner Deicherhöhung?
Das neue Hochwasserschutzgesetz bringt keine Änderung hinsichtlich der Auswahl oder Reihung der geeigneten Hochwasserschutzmaßnahmen mit sich. Bei Deichsanierungen beispielsweise muss ohnehin schon jetzt als erstes geprüft werden, ob eine Deichrückverlegung, die im Falle eines Hochwassers zu mehr Überschwemmungsfläche und damit zu weniger Schäden führt, möglich ist. Das WHG regelt auch, dass frühere Überschwemmungsgebiete (also auch "hinter" den Deichen), die als Rückhalteflächen geeignet sind, soweit wie möglich wiederhergestellt werden, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entgegenstehen.
Insgesamt benötigen wir in der dicht besiedelten Landschaft Deutschlands sowohl natürlichen Hochwasserschutz – sprich Flächen, auf denen sich Hochwasser ausbreiten kann –, Deiche und Dämme, die dahinterliegende Gebiete schützen und Flutpolder oder Hochwasserrückhaltebecken, welche gesteuert vor allem der Scheitelkappung dienen. Die Flächen zwischen Deich und Gewässer können durch Auenrenaturierung zusätzlich aufgewertet werden und bieten darüber hinaus einen einzigartigen Lebensraum für zahlreiche Arten. Ergänzend bringen Waldschutz, Moorschutz und Entsiegelung weiteren wichtigen Wasserrückhalt in der Fläche.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Hochwasserschutzgesetz
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