Wann muss man die Zulassung einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) beantragen?

FAQ

Die Zulassung als OfH ist infolge der behördlichen Nachsicht erst mit Wirkung ab 1. Januar 2026 erforderlich, kann aber bereits frühzeitig (ab 18. August 2025) beantragt werden. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Zulassung zum 1. Januar 2026 auch rechtzeitig erfolgen kann (vergleiche Paragraf 58 Absatz 9 BattDG-E).

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2355

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.