Wann muss man die Zulassung einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) beantragen?
FAQDie Zulassung als OfH ist infolge der behördlichen Nachsicht erst mit Wirkung ab 1. Januar 2026 erforderlich, kann aber bereits frühzeitig (ab 18. August 2025) beantragt werden. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Zulassung zum 1. Januar 2026 auch rechtzeitig erfolgen kann (vergleiche Paragraf 58 Absatz 9 BattDG-E).
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Übergangsregelungen im Zusammenspiel von EU-BattVO (Verordnung (EU) 2023/1542) und Batteriegesetz
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