Haben auch Eigenrücknahmesysteme nach BattG bereits die Pflicht zur Anzeige von ausgewählten Abfallbewirtschaftern?

FAQ

Nein. Ausgewählte Abfallbewirtschafter nach EU-BattVO sind privilegiert, Altbatterien von Sammelstellen für die OfHs zurückzunehmen. Da das weiterhin geplante BattDG jedoch noch nicht gilt und die EU-BattVO selbst eine solche Pflicht nicht festschreibt, ist eine solche Anzeige von den Betreibern der ERS nicht erforderlich. Die Anzeigepflicht trifft damit (erst) die zugelassenen Organisationen für Herstellerverantwortung.

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2357

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