Haben auch Eigenrücknahmesysteme nach BattG bereits die Pflicht zur Anzeige von ausgewählten Abfallbewirtschaftern?
FAQNein. Ausgewählte Abfallbewirtschafter nach EU-BattVO sind privilegiert, Altbatterien von Sammelstellen für die OfHs zurückzunehmen. Da das weiterhin geplante BattDG jedoch noch nicht gilt und die EU-BattVO selbst eine solche Pflicht nicht festschreibt, ist eine solche Anzeige von den Betreibern der ERS nicht erforderlich. Die Anzeigepflicht trifft damit (erst) die zugelassenen Organisationen für Herstellerverantwortung.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Übergangsregelungen im Zusammenspiel von EU-BattVO (Verordnung (EU) 2023/1542) und Batteriegesetz
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