Der RFNBO-Multiplikator wird bei der THG-Minderungsquote berechnet, NICHT aber bei der RFNBO-Quote – ist diese Aussage korrekt?
FAQDer Multiplikator für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBOs) wird bei der Anrechnung von RFNBOs auf die THG-Minderungsquote berücksichtigt (wie bisher sowohl bei der Berechnung des Referenzwertes und der tatsächlichen Emissionen); er wird jedoch nicht auf die RFNBO-Quote, die eine Unterquote mit einer separaten energetische Mindestquote darstellt, angewendet.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Referentenentwurf für ein 2. Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Quote
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