Der RFNBO-Multiplikator wird bei der THG-Minderungsquote berechnet, NICHT aber bei der RFNBO-Quote – ist diese Aussage korrekt?

FAQ

Der Multiplikator für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBOs) wird bei der Anrechnung von RFNBOs auf die THG-Minderungsquote berücksichtigt (wie bisher sowohl bei der Berechnung des Referenzwertes und der tatsächlichen Emissionen); er wird jedoch nicht auf die RFNBO-Quote, die eine Unterquote mit einer separaten energetische Mindestquote darstellt, angewendet.

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2376

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