Ist es richtig, dass Biokraftstoffe aus POME (Palm Oil Mill Effluent) nicht auf die THG-Quote angerechnet werden dürfen, sehr wohl aber auf den Mindestanteil gemäß Paragraf 14 der 38. BImSchV?

FAQ

Diese Interpretation ist richtig. Biokraftstoffe aus POME (Palm Oil Mill Effluent, also Abwasser aus Palmölmühlen) werden zukünftig nicht mehr auf die THG-Quote angerechnet; ihre Anrechnung auf den Mindestanteil gemäß Paragraf 14 der 38. BImSchV (Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe) ist jedoch weiterhin möglich, da Deutschland zur Umsetzung des Anhangs IX der RED III verpflichtet ist. Es ist jedoch zu bezweifeln, dass Kraftstoffanbieter zur Erfüllung der Unterquote Biokraftstoffe einsetzen, die nicht auf die THG-Quote angerechnet werden können.

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2380

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