Sollen die Voraussetzungen für die Möglichkeit von Vor-Ort-Kontrollen und/oder für die Folgen der Nichtgewährung von Vor-Ort-Kontrollen in einer zusätzlichen oder bereits bestehenden Verordnung weiter definiert werden?

FAQ

Die Voraussetzungen für die Möglichkeit von Vor-Ort-Kontrollen werden in der Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote (Artikel 2 des Gesetzesentwurfs) definiert.

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2381

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