Wie ist angesichts des engen Zeitplans konkret sichergestellt, dass die Regelung zum 1. Januar 2026 wirksam in Kraft treten kann?

FAQ

Das Inkrafttreten des Gesetzes wird für den 1. Januar 2026 angestrebt. Das BMUKN wird alle Möglichkeiten nutzen, damit das Gesetz bis Jahresende beschlossen werden kann.

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2387

Wege zum Dialog

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