Wird der zusätzliche Multiplikator von 1,5 für Luft- und Schifffahrt nur auf RFNBO angewandt, die tatsächlich in diesen Sektoren landen oder auch bei der Nutzung von grünem Wasserstoff in Raffinerien anteilig zu den Endprodukten?

FAQ

Die Anwendung des zusätzlichen Multiplikators für RFNBOs zum Einsatz in der Luft- und Schifffahrt ist auf RFNBOs begrenzt, die tatsächlich in diesen Sektoren eingesetzt werden.

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2388

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