Was macht das Insektenschutzgesetz?

FAQ

Das "Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland und zur Änderung weiterer Vorschriften" wurde zur gesetzlichen Umsetzung des API erarbeitet, am 30. August 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat ganz überwiegend am 1. März 2022 in Kraft (Insektenschutzpaket).

Das Gesetz enthält insbesondere zahlreiche Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes, unter anderem Regelungen zur:

  • Stärkung der Landschaftsplanung und damit auch des Insektenschutzes in Planungsverfahren unter anderem dadurch, dass konkrete Anwendungsbeispiele von Grünordnungsplänen aufgezählt werden,
  • Ausweitung des gesetzlichen Biotopschutzes auf "magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG", "Streuobstwiesen", "Steinriegel" und "Trockenmauern" als Biotope, die vielen Insektenarten wichtige Lebensräume bieten,
  • Einschränkung des Biozideinsatzes in einer Reihe von Schutzgebieten, um in diesen ökologisch besonders schutzbedürftigen Bereichen Insekten und ihre Lebensräume besonders zu schützen,
  • Stärkung temporärer Naturschutzmaßnahmen, auch um Anreize für die Schaffung zusätzlicher temporärer Lebensräume für Insekten zu setzen,
  • Unterbindung der Neuerrichtung bestimmter Beleuchtungsanlagen in bestimmten Schutzgebieten, unter anderem, da nachtaktive Insekten vielfach von künstlichen Lichtquellen angelockt werden und dort verenden,
  • Schaffung von Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass von Rechtsverordnungen zur weitergehenden Verringerung der Lichtverschmutzung und zur Beschränkung des Einsatzes von Insektenfallen.

Hinsichtlich der Verordnungsermächtigung in Paragraf 54 Absatz 4d BNatSchG wird derzeit noch geprüft, wie diese mit geeigneten und wirksamen Regelungen ausgefüllt werden kann. Hierzu bedarf es zunächst der Schaffung fachlicher Grundlagen. Daher wurden durch das Bundesamt für Naturschutz unter anderem Forschungsvorhaben vergeben. Ein weiteres Vorhaben soll auch die notwendigen fachlichen Grundlagen für Regelungen zur Beschränkung bzw. des Verbots von Himmelsstrahlern und Projektionsscheinwerfern, sowie die Beschränkung der Verwendung von Insektenfallen schaffen.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Insektenschutz

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2404

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