Fragen und Antworten zum Insektenschutz
Die Fragen und Antworten klären im Rahmen der Kampagne "Wir schützen Insekten" über Insekten und ihren notwendigen Schutz, über die Kampagne sowie über die Maßnahmen des BMU gegen das Insektensterben auf.
FAQ Aktionsprogramm Insektenschutz
FAQs
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Es ist wissenschaftlich hinreichend bewiesen, dass wir in Deutschland einen dramatischen Verlust von Insekten haben. Dieser seit mehreren Jahrzehnten zu beobachtende Insektenrückgang wird insbesondere durch die bundesweit geführten Roten Listen des Bundesamts für Naturschutz umfassend für die einzelnen Arten dokumentiert (siehe Bericht des Bundes für die 90. Umweltministerkonferenz) und durch zahlreiche wissenschaftliche Studien belegt (zum Beispiel Haslberger & Segerer 2016, Habel et al. 2016, Seibold et al. 2019). Neben dem Rückgang einzelner Insektengruppen ist ebenfalls die Abnahme der Insekten-Biomasse insgesamt belegt (zum Beispiel Hallmann et al. 2017). Zahlreiche internationale und europäische wissenschaftliche Studien untermauern diesen Rückgang.
Stand:
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Nach aktuellem Forschungsstand liegen die Hauptursachen im Verlust und der qualitativen Verschlechterung von Insektenlebensräumen, dem Verlust der Strukturvielfalt mit einer Vielzahl an Wildpflanzen, einem Management von Schutzgebieten, das zum Teil die Bedürfnisse von Insekten unzureichend berücksichtigt, der Anwendung von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel und Biozide), dem Eintrag von Nähr- und Schadstoffen in Böden und Gewässer sowie der Lichtverschmutzung. Diese zentralen Ursachen sind wissenschaftlich hinreichend belegt und begründen einen akuten Handlungsbedarf. Viele weitere Einflussfaktoren tragen darüber hinaus zum Verlust oder der Qualitätsverschlechterung von Insektenlebensräumen bei.
Stand:
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Das Ausmaß des Insektenrückgangs ist dramatisch und hinreichend wissenschaftlich belegt. Das Insektensterben ist kein lokales oder regionales Phänomen, sondern eine bundesweite und klar belegbare Entwicklung. 42 Prozent der in den Roten Listen erfassten Insektenarten gelten als bestandsgefährdet, extrem selten oder bereits ausgestorben. Noch dramatischer ist die Abnahme der Anzahl der Tiere, hier sind Rückgänge um die 80 Prozent keine Ausnahme (siehe dazu auch Antwort auf die erste Frage).
Dieser massive Rückgang von Insekten und ihrer Vielfalt hat weitreichende Konsequenzen für die Umwelt und uns Menschen. Insekten sind ein integraler Teil der biologischen Vielfalt und spielen in unseren Ökosystemen eine wichtige Rolle. Von den knapp 50.000 in Deutschland vorkommenden Tierarten sind über 33.000 Arten – das heißt fast 70 Prozent – Insekten.
Viele Insektenarten erbringen elementare Ökosystemleistungen, zum Beispiel für die Bestäubung von Pflanzen, für den Abbau organischer Masse, die biologische Kontrolle von Schadorganismen, die Gewässerreinigung oder die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit. Der Rückgang der Insekten und ihrer Ökosystemleistungen hat damit unmittelbare Auswirkungen auf uns Menschen.
Zudem sind Insekten auch Nahrungsgrundlage für andere Insekten und weitere Tiergruppen wie Vögel, kleine Säugetiere, Reptilien, Amphibien oder Fische. Auswertungen von Bestandsveränderungen bei Vogelarten der letzten Jahre zeigen, dass besonders Bestandsrückgänge bei denjenigen Vogelarten zu beobachten sind, die sich während der Brutzeit überwiegend von Kleininsekten und Spinnen ernähren.
Stand:
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Das "Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland und zur Änderung weiterer Vorschriften" enthält insbesondere zahlreiche Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes, unter anderem Regelungen zur:
- Stärkung der Landschaftsplanung und damit auch des Insektenschutzes in Planungsverfahren unter anderem dadurch, dass konkrete Anwendungsbeispiele von Grünordnungsplänen aufgezählt werden,
- Ausweitung des gesetzlichen Biotopschutzes auf "magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG", "Streuobstwiesen", "Steinriegel" und "Trockenmauern" als Biotope, die vielen Insektenarten wichtige Lebensräume bieten,
- Einschränkung des Biozideinsatzes in einer Reihe von Schutzgebieten, um in diesen ökologisch besonders schutzbedürftigen Bereichen Insekten und ihre Lebensräume besonders zu schützen,
- Stärkung temporärer Naturschutzmaßnahmen, auch um Anreize für die Schaffung zusätzlicher temporärer Lebensräume für Insekten zu setzen,
- Unterbindung der Neuerrichtung bestimmter Beleuchtungsanlagen in bestimmten Schutzgebieten, unter anderem, da nachtaktive Insekten vielfach von künstlichen Lichtquellen angelockt werden und dort verenden,
- Schaffung von Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass von Rechtsverordnungen zur weitergehenden Verringerung der Lichtverschmutzung und zur Beschränkung des Einsatzes von Insektenfallen.
Stand:
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Das "Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland und zur Änderung weiterer Vorschriften" wurde am 30. August 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Inkrafttreten der einzelnen Bestandteile des Gesetzes ist in Artikel 4 des Gesetzes geregelt. Die Änderungen, die mit dem Insektenschutzgesetz am Bundesnaturschutzgesetz vorgenommen werden, treten danach ganz überwiegend am 1. März 2022 in Kraft.
Stand:
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Die "Fünfte Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung" wurde am 7. September 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und die meisten der in ihr enthaltenen Regelungen sind bereits am 8. September 2021 in Kraft getreten.
Stand:
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Der Schutz der Insekten und auch der Insektenvielfalt ist zunächst einmal elementar für den Erhalt der biologischen Vielfalt und des zu schützenden Naturkapitals. Auf den zweiten Blick wird aber deutlich: Er nützt auch den Menschen. Und zwar unter verschiedenen Aspekten.
Zuallererst profitiert auch die Landwirtschaft von einer intakten Insektenvielfalt: Insekten erbringen zum Beispiel in Form von Bestäubung grundlegende Ökosystemleistungen, weshalb ihr durch die in der vergangenen Legislaturperiode beschlossenen Regelungen bezweckter Schutz auch einen ökonomischen Nutzen für den Menschen bzw. die Landwirtschaft hat. Allein in Deutschland wird die Bestäuberleistung durch Insekten mit einem durchschnittlichen Jahresgesamtgewinn zur Ernte auf 1,1 Milliarden Euro geschätzt.
Zweitens: Ohne Insekten keine Pflanzen- und Tiervielfalt, die nicht nur in der "freien Landschaft", sondern durchaus auch im Siedlungsbereich zu unserer Gesundheitsvorsorge beiträgt und uns Raum zur Erholung bietet. Einen Beitrag zur Gestaltung und Erhaltung solcher Freiräume leistet das "Insektenschutzgesetz" nicht zuletzt durch eine Stärkung des naturschutzrechtlichen Instruments der Landschaftsplanung.
Durch die Erweiterung der Liste der gesetzlich geschützten Biotope leistet es zudem auch einen wichtigen Beitrag zur Förderung und Erhaltung eines vielfältigen Landschaftsbildes und eines bedeutsamen Naturerbes mit in manchen Regionen sogar touristischer Relevanz.
Die mit dem Gesetz weiterhin in Angriff genommene Reduktion von Lichtverschmutzung fordert außerdem zu einer Suche nach innovativen Lösungen heraus: Das betrifft die Frage, wie Beleuchtungen von Straßen, Gebäuden, Grundstücken usw. in Zukunft so ausgestaltet und betrieben werden können, dass Tiere und Pflanzen wild lebender Arten vor nachteiligen Auswirkungen durch Lichtimmissionen geschützt werden. Und wenn wir auf diese Weise zudem noch dazu beitragen, die allgemeine Aufhellung der Landschaft einzuhegen, können auch davon letztlich alle profitieren, nicht nur die Insekten.
Stand:
FAQ Insektenschutz
FAQs
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Insekten sind die artenreichste Tierklasse. Sie haben (anders als Spinnen) sechs Beine und einen in Kopf, Brustbereich und Hinterleib untergliederten Körper. Zu den Insekten zählen unter anderem Bienen, Käfer, Schmetterlinge, Libellen, Heuschrecken, Ameisen, Zikaden und Fliegen. In Deutschland sind etwa 48.000 Tierarten nachgewiesen, davon über 33.000 Insektenarten. Insekten machen demnach circa 70 Prozent aller Tierarten in Deutschland aus. Unter der Gruppe der Insekten sind zahlreiche Arten und Artengruppen zu finden, die in unseren Ökosystemen eine wichtige Rolle spielen. Insekten sind als Nahrungsgrundlage für andere Insekten und weitere Tiergruppen wie Vögel, kleine Säugetiere, Reptilien, Amphibien oder Fische ein elementarer Teil des Nahrungsnetzes. Der Verlust an Insekten, sowohl was die Arten selbst als auch die Populationsgrößen innerhalb der Arten anbelangt, hat aber auch weitere unmittelbare Auswirkungen auf die menschliche Umwelt (auf die Bestäubung von Pflanzen, die Erhaltung der biologischen Vielfalt, für den Abbau organischer Masse, die biologische Kontrolle von Schadorganismen, die Gewässerreinigung oder die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit) und damit auch auf die Menschen.
Stand:
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Insekten sind wichtige Bausteine der Nahrungskette, da sie Nahrungsgrundlage für eine ganze Reihe von Arten sind. Dazu zählen viele Vögel, Amphibien, Reptilien und Säugetiere (zum Beispiel Fledermäuse, Spitzmäuse, Igel, Dachs), aber auch andere Insekten. Räuberische Insekten ernähren sich von anderen Insekten, die zum Teil als landwirtschaftliche Schädlinge gelten; sie sind daher für den Menschen auch wirtschaftlich interessant.
Ein weiteres Beispiel, warum Insekten für den Menschen besonders wichtig sind, ist die Bestäubung. Neben Wildbienen bestäuben auch viele Schwebfliegen, Schmetterlingsarten, Fliegen, Käfer und Wespen Pflanzen. Die Insekten-Bestäubung der Pflanzen ist essentiell für den Erhalt der Wildpflanzen und damit auch eine Grundlage für die biologische Vielfalt insgesamt. Aber auch für die Ernte von Nutzpflanzen ist die Bestäubung essentiell. In Deutschland wären beim Ausfall der Bestäubungsleistungen insbesondere der Obst- und Gemüseanbau, aber auch großflächig angebaute Ackerkulturpflanzen, wie Raps, Sonnenblumen oder Ackerbohnen, betroffen.
Bodeninsekten spielen außerdem beim Abbau der organischen Substanz sowie als Gestalter des Bodens eine wichtige Rolle. Ohne die von Insekten bestimmten Zersetzungsprozesse wird Pflanzenmaterial wesentlich langsamer abgebaut und Nährstoffe werden langsamer wieder verfügbar gemacht.
Stand:
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Der Rückgang der Gesamtmenge der Insekten und der Artenvielfalt bei den Insekten hat auch wirtschaftliche Konsequenzen. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Nationalen Institutes für Agrarforschung (INRA) und des Zentrums für Wissenschaftliche Forschung (CNRS) aus Frankreich sowie des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) veröffentlichten im Jahr 2008 eine Schätzung zu Schäden, die durch das Fehlen von bestäubenden Insekten entstehen würden, auf 190 bis 310 Milliarden Euro pro Jahr. Die Forscher berichteten über die ökonomische Verwundbarkeit der Weltagrarproduktion durch den Rückgang von Bestäubern in einer Ausgabe der Fachzeitschrift "Ecological Economics". Andere Zahlen sprechen von 153 Milliarden Euro (Gallai et al, 2008) – das entspricht 9,5 Prozent des ökonomischen Werts der gesamten Landwirtschaft weltweit. Allein in Deutschland wird der volkswirtschaftliche Nutzen durch Bestäubungsdienstleistungen auf 1,13 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt (Leonhardt et al. 2013).
Stand:
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Die Ursachen des Insektenrückgangs sind vielfältig und insgesamt komplex. Nach aktuellem Forschungsstand liegen die zentralen Ursachen im Verlust und der qualitativen Verschlechterung von Insektenlebensräumen, dem Verlust der Strukturvielfalt mit einer Vielzahl an Wildpflanzen, einem Management von Naturschutzgebieten, das zum Teil die Bedürfnisse von Insekten unzureichend berücksichtigt, der Anwendung von Pestiziden, dem Eintrag von Nähr- und Schadstoffen in Böden und Gewässer, der Lichtverschmutzung sowie dem Klimawandel. Viele weitere Einflussfaktoren tragen darüber hinaus zum Verlust oder zur Qualitätsverschlechterung von Insektenlebensräumen bei. Deshalb ist die Erhaltung beziehungsweise Förderung der Wiederherstellung dieser Lebensräume in Qualität und Quantität sowie ihre Vernetzung wichtig.
Die vorliegenden wissenschaftlichen Ergebnisse belegen, dass der mengen- und flächenmäßig sehr hohe Einsatz von Pflanzenschutzmitteln – zum Beispiel Glyphosat – in der Agrarlandschaft mit zu einem deutlichen Rückgang der Artenvielfalt geführt hat. Pflanzenschutzmittel wirken auf Insekten entweder direkt schädlich oder auch indirekt, indem sie die Nahrungsnetze stören und sich auf Lebensräume auswirken.
Stand:
Bericht zu den Ursachen des Insektensterbens (PDF barrierefrei, 144 KB)
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Effektiver Insektenschutz erfordert einen grundsätzlich restriktiveren Umgang mit Pestiziden, nicht nur mit Glyphosat. Denn die umfangreiche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und anderen Pestiziden ist eine nicht zu unterschätzende Ursache für das Insektensterben. Dabei tötet der Einsatz von Breitbandherbiziden wie Glyphosat Insekten nicht direkt. Die negativen Auswirkungen solcher Pflanzen abtötender Mittel auf die biologische Vielfalt beruhen insbesondere auf sogenannten indirekten Effekten, also der Beeinträchtigung von Nahrungsnetzen: Dort, wo auf Äckern, aber auch im Obst- und Weinbau alle Wild- und Beikräuter durch Glyphosat oder vergleichbare Mittel abgetötet werden, fallen wichtige Nahrungsgrundlagen und Lebensräume für Insekten weg. Mit deren Verschwinden fehlt wiederum die Nahrungsgrundlage für weiter oben in der Nahrungskette angesiedelte Tiere, insbesondere die Vögel und die Kleinsäuger der Agrarlandschaft.
Stand:
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Eine im Oktober 2017 in der Online-Zeitschrift "PlosOne" veröffentlichte Studie von C. Hallmann, Universität Nijmwegen, et al. hat die Ergebnisse der von ehrenamtlichen Insektenkundlern des Entomologenvereins Krefeld (Entomologen = Insektenkundler) von 1989 bis 2016 mit Standard-Flugfallen durchgeführten Erhebungen zur Entwicklung der Insektenbestände ausgewertet.
Das Ergebnis: Drastische Bestandseinbrüche lassen sich klar nachweisen. Bei den Erhebungen in 63 deutschen Schutzgebieten zwischen 1989 und 2016 ist ein Rückgang von 76 Prozent (im Hochsommer bis zu 82 Prozent) der Fluginsekten-Biomasse festgestellt worden.
Es gibt aber nicht nur diese sogenannte "Krefelder Studie". Viele weitere wissenschaftliche Untersuchungen in Deutschland an verschiedenen Artengemeinschaften und in verschiedenen Lebensräumen haben einen allgemeinen Rückgang der Anzahl der Insektenarten für alle betrachteten Gruppen und Lebensräume beobachtet (zum Beispiel Haslberger & Segerer 2016, Habel et al. 2016, Seibold et al. 2019). Den Rückgang der Insektenvielfalt belegen nicht zuletzt auch die Roten Listen der gefährdeten Tier-, Pflanzen- und Pilzarten Deutschlands. Bereits seit den 1970er Jahren wird dort die Gefährdung von Insekten anhand bestimmter Insektenordnungen untersucht und bewertet. Insgesamt stehen von den bisher bewerteten Insektenarten 42 Prozent als bestandsgefährdet, extrem selten oder bereits ausgestorben oder verschollen auf der Roten Liste. Auch europäisch und weltweit ausgerichtete Studien, zum Teil mit Langzeitdaten weit in die Vergangenheit, belegen einen Rückgang bei den Insekten.
Stand:
Insekten: Informationen zu Bestand und Gefährdung (Informationen des BfN)
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Mit dem "Aktionsprogramm Insektenschutz" sollen die Lebensbedingungen für Insekten in Deutschland insgesamt verbessert werden. Am 4. September 2019 hat das Bundeskabinett das "Aktionsprogramm Insektenschutz", kurz API, beschlossen und damit festgelegt, welche Maßnahmen der Bund ergreifen wird, um den Insektenrückgang zu stoppen und die Lebensbedingungen für Insekten in Deutschland zu verbessern. Das Aktionsprogramm ist ein umfassendes und wirksames Maßnahmenpaket zum Schutz der Insekten, das sich in insgesamt neun zentrale Handlungsbereiche untergliedert. Neben einer Förderung von Insektenlebensräumen in der Agrarlandschaft werden unter anderem auch Lebensräume für Insekten in anderen Landschaftsbereichen – beispielsweise in Siedlungen – wiederhergestellt und vernetzt. Weitere wichtige Maßnahmen des Aktionsprogramms sind verbindliche Vorgaben durch ein Insektenschutz-Gesetz und parallele Rechtsverordnungen mit Änderungen im Naturschutzrecht, Pflanzenschutzrecht, Düngerecht sowie Wasserrecht. Zudem wird es 100 Millionen Euro pro Jahr mehr für die Förderung von Insektenschutz und für den Ausbau der Insektenforschung geben.
Die Umsetzung vieler Maßnahmen ist bereits gestartet, weit fortgeschritten oder abgeschlossen. Bis 2027 sollen die Maßnahmen des Aktionsprogramms Insektenschutz evaluiert werden.
Zur Historie:
Eckpunkte für das "Aktionsprogramm Insektenschutz" waren bereits am 20. Juni 2018 vom Kabinett beschlossen worden. Das Eckpunkte-Papier beinhaltet neben wesentlichen Informationen zum Insektenrückgang insbesondere die neun Handlungsbereiche, in denen konkrete Maßnahmen umgesetzt werden sollen.
Das Bundesumweltministerium hat auf der Basis dieser Eckpunkte im Herbst 2018 Vorschläge für konkrete Maßnahmen für das Aktionsprogramm Insektenschutz vorgelegt, die im Rahmen einer öffentlichen Diskussionsphase mit allen relevanten Akteuren diskutiert worden sind. Auch ein Online-Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern war ein wichtiger Teil davon. Die Ergebnisse der öffentlichen Diskussionsphase wurden ausgewertet und sind in die Erarbeitung eines Gesamtentwurfs für das Aktionsprogramm Insektenschutz eingeflossen. Das Gesamtprogramm wurde am 4. September 2019 vom Bundeskabinett beschlossen.
Stand:
Pressemitteilung vom 04.09.2019: Schulze: "Wir können das Insektensterben stoppen"
Aktionsprogramm Insektenschutz
Fragen und Antworten zur rechtlichen Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz
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Das "Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland und zur Änderung weiterer Vorschriften" wurde zur gesetzlichen Umsetzung des API erarbeitet, am 30. August 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat ganz überwiegend am 1. März 2022 in Kraft (Insektenschutzpaket).
Das Gesetz enthält insbesondere zahlreiche Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes, unter anderem Regelungen zur:
- Stärkung der Landschaftsplanung und damit auch des Insektenschutzes in Planungsverfahren unter anderem dadurch, dass konkrete Anwendungsbeispiele von Grünordnungsplänen aufgezählt werden,
- Ausweitung des gesetzlichen Biotopschutzes auf "magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG", "Streuobstwiesen", "Steinriegel" und "Trockenmauern" als Biotope, die vielen Insektenarten wichtige Lebensräume bieten,
- Einschränkung des Biozideinsatzes in einer Reihe von Schutzgebieten, um in diesen ökologisch besonders schutzbedürftigen Bereichen Insekten und ihre Lebensräume besonders zu schützen,
- Stärkung temporärer Naturschutzmaßnahmen, auch um Anreize für die Schaffung zusätzlicher temporärer Lebensräume für Insekten zu setzen,
- Unterbindung der Neuerrichtung bestimmter Beleuchtungsanlagen in bestimmten Schutzgebieten, unter anderem, da nachtaktive Insekten vielfach von künstlichen Lichtquellen angelockt werden und dort verenden,
- Schaffung von Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass von Rechtsverordnungen zur weitergehenden Verringerung der Lichtverschmutzung und zur Beschränkung des Einsatzes von Insektenfallen.
Hinsichtlich der Verordnungsermächtigung in Paragraf 54 Absatz 4d BNatSchG wird derzeit noch geprüft, wie diese mit geeigneten und wirksamen Regelungen ausgefüllt werden kann. Hierzu bedarf es zunächst der Schaffung fachlicher Grundlagen. Daher wurden durch das Bundesamt für Naturschutz unter anderem Forschungsvorhaben vergeben. Ein weiteres Vorhaben soll auch die notwendigen fachlichen Grundlagen für Regelungen zur Beschränkung bzw. des Verbots von Himmelsstrahlern und Projektionsscheinwerfern, sowie die Beschränkung der Verwendung von Insektenfallen schaffen.
Stand:
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Zahlreiche Maßnahmen der im Dezember 2024 beschlossenen Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt zielen auf den Insektenschutz. Dies sind zum Beispiel
- Bis 2027 sollen neue Schutzprojekte für stark gefährdete beziehungsweise vom Aussterben bedrohte Insektenarten ins Leben gerufen werden.
- Bis 2027 werden Handlungsempfehlungen für Insektenschutzmaßnahmen für Natura-2000-Gebiete erstellt, die eine Berücksichtigung in den bestehenden Managementplänen für Natura-2000-Gebiete finden.
- Bis 2027 soll eine Verordnung erarbeitet werden, die die Verwendung von Insektenfallen außerhalb geschlossener Räume beschränken werden.
- Bis 2027 wird eine Rechtsverordnung zum Schutz von Tieren, insbesondere Insekten, und Pflanzen sowie der Biodiversität und Ökosysteme vor nachteiligen Auswirkungen durch künstliche Beleuchtung erlassen.
- Bis 2027 soll das Aktionsprogramm Insektenschutz evaluiert werden, um mit diesen Ergebnissen bestehende Maßnahmen zu optimieren beziehungsweise neue Strategien zu entwickeln.
Viele Maßnahmen für den Insektenschutz können am wirksamsten von der Landwirtschaft umgesetzt werden: Blühstreifen als wichtiger Teil unserer Agrarlandschaften und reduzierter Pestizideinsatz sind bereits heute wichtige Maßnahmen.
Stand:
Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 (NBS 2030)
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Alles, was die Natur schützt, schützt auch Insekten. Wenn wir über die EU-Wiederherstellungsverordnung die Natur reparieren, Naturflächen wiederherstellen und Wildnis wieder mehr Raum geben, dann hilft das auch Insekten. Artikel 10 W-VO befasst sich spezifisch mit dem Bestäuberschutz. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Vielfalt der Bestäuber zu verbessern, den Rückgang der Bestäuberpopulationen bis 2030 umzukehren und anschließend einen steigenden Trend zu erreichen. Mit einem Bestäubermonitoring überprüfen die Mitgliedstaaten die Entwicklung.
Stand: