Fragen und Antworten zum Einsatz von Glyphosat

1. Was ist das Problem?

Pflanzenschutzmittel wie Glyphosat gefährden die biologische Vielfalt. Das ist durch zahlreiche Studien belegt. Als Totalherbizid vernichtet Glyphosat ohne Unterschiede alle Pflanzen und zerstört damit die Nahrungs- und Lebensgrundlage für viele Insekten- und Vogelarten wie Schmetterlinge und Feldlerche.

Das Problem beschränkt sich nicht auf Glyphosat. Der Einsatz jeglicher Pflanzenschutzmittel dient immer der Beseitigung unerwünschter Pflanzen, Pilze oder Tiere auf den behandelten Flächen. Ihr Einsatz ist immer mit einer Beeinträchtigung der Natur und der biologischen Vielfalt verbunden, die nicht das eigentliche Ziel der Behandlung sind. Die Pflanzenschutzmittelwirkstoffe können auch in benachbarte Säume und Gewässer gelangen, wo es dann zu Schäden kommen kann.

Zum Problem wird das vor allem dann, wenn die eingesetzten Mittel eine Breitband-Wirkung haben, also wenig spezifisch wirken. Und das trifft auf die große Mehrzahl der heute verwendeten Mittel zu. So werden beim Einsatz von Breitbandherbiziden und -insektiziden Pflanzen und Tiere abgetötet, die gar nicht bekämpft werden sollen, zum Beispiel nützliche Insekten. Außerdem gehen durch den Verlust von Ackerwildkräutern wertvolle Futter- und Blühpflanzen für Schmetterlinge und Schwebfliegen verloren.

2. Warum wird Glyphosat in Deutschland nicht einfach verboten?

Der Wirkstoff Glyphosat ist auf EU-Ebene für den Einsatz in Pflanzenschutzmitteln genehmigt. Die Europäische Kommission hatte im November 2023 nach einer Überprüfung die Wirkstoffgenehmigung für Glyphosat um 10 Jahre verlängert. Ein Verbot von Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln auf nationaler Ebene wäre damit europarechtswidrig.

3. Wie wird der Einsatz von Glyphosat im Pflanzenschutzrecht eingeschränkt?

Beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist unter anderem die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung zu beachten. Für Glyphosat gelten besondere Anwendungsbeschränkungen, die in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung verankert sind. Diese zielen darauf ab den Glyphosat-Einsatz zu minimieren.

Verboten sind unter anderem die Anwendung von Glyphosat in Privatgärten und auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, wie öffentliche Parks und Gärten, öffentlich zugängliche Sportplätze, Schul- und Kindergartengelände und Spielplätze. Der Einsatz in ökologisch sensiblen Gebieten, wie Natur- und Wasserschutzgebieten ist grundsätzlich verboten. Außerdem ist die Spätanwendung vor der Ernte im Ackerbau verboten und die Vorsaat- und Stoppelbehandlung sowie die flächige Anwendung auf Grünland sind weitgehend eingeschränkt.

4. Ist damit dem Umweltschutz in der Landwirtschaft genüge getan?

Mehr als die Hälfte der Gesamtfläche Deutschlands wird landwirtschaftlich als Acker- oder Grünland genutzt, das immer intensiver bewirtschaftet wird: der Anteil an Brachen hat signifikant abgenommen, Anbauflächen und Ackerränder werden immer eintöniger, Saumstrukturen verschwinden. Dem kann durch Einschränkungen bei der Verwendung von Glyphosat allein jedoch nicht begegnet werden; vielmehr bedarf es hierfür eines grundlegenden Wandels in der Landwirtschaftspolitik.

Das Bundesumweltministerium setzt sich für eine Agrarpolitik ein, die die Landwirte für das honoriert, was sie für Natur und Gesellschaft leisten: für die biologische Vielfalt, für sauberes Wasser und abwechslungsreiche Landschaften. Derzeit bekommen Landwirte viel Geld nahezu allein dafür, Fläche zu bewirtschaften. Die Art und Weise, wie sie dies tun, wird demzufolge nicht berücksichtigt. Eingepreist werden insofern auch nicht die durch die jeweilige Bewirtschaftungsweise verursachten Umweltschäden.

Stattdessen sollten die finanziellen Anreize, die Landwirte bekommen, auf eine insgesamt umwelt- und naturverträgliche Landbewirtschaftung zielen. Eine Chance, diese Erkenntnis umzusetzen, bietet die Reform der EU-Agrarförderung, der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP, für die nächste Förderperiode ab 2028. Das Bundesumweltministerium wird sich in der Positionierung der Bundesregierung und der nationalen Umsetzung dafür einsetzen, den Natur- und Umweltschutz durch die GAP zu stärken.

Letztlich sind Änderungen in der Agrarförderpolitik zwar notwendige Erfolgsbedingungen, jedoch allein nicht hinreichend zur Erreichung der fachlich erforderlichen Reduktionsziele in Bezug auf die Pflanzenschutzmittelanwendung. Hierfür bedarf es vielmehr in allen Teilbereichen der Landwirtschaftspolitik jeweils eines klugen Instrumentenmix. Dies wurde etwa auch durch das vom Bundeslandwirtschaftsministerium im Herbst 2024 vorgelegte "Zukunftsprogramm Pflanzenschutz" unterlegt.

Mit diesem sollen Landwirtinnen und Landwirte darin unterstützt werden mit deutlich reduziertem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln weiterhin stabile Erträge und gute Qualitäten zu erzeugen und gleichzeitig Artenvielfalt, gesunde Böden, saubere Luft und unbelastetes Wasser zu erhalten.

Stand: 04.07.2025

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