Wie wird unter der W-VO mit Kalamitätsflächen in Waldökosystemen umgegangen?

FAQ

Maßnahmen, die der Wiederherstellung von Kalamitätsflächen dienen, können durchaus Relevanz im Kontext der W-VO haben. Allerdings werden Kalamitätsflächen selbst in der W-VO nicht konkret benannt, die W-VO unterscheidet nicht nach der Ursache der Schädigung – entscheidend ist der ökologische Zustand der Ökosysteme und die in der W-VO festgelegten Indikatoren. Die "Unterstützung der Ausbreitung von Herkünften und Arten, wenn dies aufgrund des Klimawandels erforderlich ist", ist in Anhang VII der W-VO eine beispielhafte Wiederherstellungsmaßnahme. Dies gilt umso mehr, wenn dabei die natürliche Sukzession beziehungsweise die Naturverjüngung von Baumarten gefördert wird.

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2421

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